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Hamburg, 20. August 2001


Durchsuchung im Kurdistan Volkshaus in Hamburg

Kriminalisierung der Identitätskampage durch deutsche Justiz

Mit einem vom 26. Juli datierten Beschluß, ausgefertigt durch den Richter Ruppert am Amtsgerichts Hamburg, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hamburg mit Hilfe eines Großaufgebots der Polizei heute ab ca. 10 Uhr bis 12 Uhr das Kurdistan Volkshaus e.V. in Hamburg am Neuen Kamp.

Begründet wird diese Durchsuchung laut Beschluß damit, dass der erste Vorsitzende des Vereins eine Demonstration unter dem Motto "Aufhebung des PKK-Verbots und Anerkennung der kurdischen Identität" sowie die Unterschriftenübergabe der Identitätskampagne "Auch ich bin ein PKKler" vor der Hamburger Justizbehörde angemeldet und ihm dabei bewusst gewesen sein soll, dass es zu Parolen wie "Ich bin PKK" und eben zu dieser Unterschriftenübergabe kommen werde. Der erste Vorsitzende des Vereins habe sich somit gemäß § 20 Abs. 1 Nr.4 Vereinsgesetz strafbar gemacht. Mit der Durchsuchung sollte Beweismaterial gegen ihn sichergestellt werden, "insbesondere von schriftlichen Unterlagen, die die Einbindung des Beschuldigten in Aktionen zur Unterstützung der Arbeiterpartei (PKK) und vorbereiteter ‚Selbsterklärungen zur PKK' ".
Aus dem Verein wurden unter diesem Vorwand die Computer sowie einige Kisten schriftliches Material beschlagnahmt. Es wurden mehrere Türen aufgebrochen. Auch der sich unter der selben Adresse befindende eigenständige Verein "Freier Frauen aus Mesopotamien" wurde gewaltsam aufgebrochen.
Drei Personen, die sich zu der Zeit im Verein befanden, wurden vorübergehend festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Alle drei wurden wenig später wieder freigelassen.

83 929 Personen in Europa haben sich bislang an der Identitätskampagne "Auch ich bin ein PKKler" beteiligt, allein über 30.000 in Deutschland, erklärte das Kurdistan Informations-Zentrum in Berlin am 3. Juli 2001. Dabei wurden die Aktivitäten der Kurdinnen und Kurden nur in Deutschland mit Verboten konfrontiert. "In Bremen, Hamburg, Nürnberg und Peine gibt es Veranstaltungsverbote für die Kurdinnen und Kurden, die die Anerkennung ihrer nationalen und politischen Identität einfordern und sich klar gegen das PKK-Verbot aussprechen. In Stuttgart, Frankfurt und Mainz wurde Verbote ausgesprochen, die per Gerichtsbeschluss wieder aufgehoben werden konnten. Auch die Information, die Bundesanwaltschaft habe bereits ein Strukturverfahren eröffnet, ist besorgniserregend. Das stellt erneut die Dimension der Verbotspolitik der Bundesrepublik gegen die PKK und dem kurdischen Volk dar."

Erstmalig äusserte sich auch in der Türkei Innenminister Rüstü Kazim Yücelen zu der "Identitätskampagne". Auf einer Pressekonferenz, in der er Informationen über seine ersten siebzig Tage im Amt gab, sagte er, dass diese Aktivitäten sehr genau beobachtet werden. Er drohte gleichzeitig damit, dass bei einer solchen Aktion in der Türkei alle beteiligten Personen als PKK-Mitglieder betrachtet würden: "Ich möchte insbesondere gewisse Vereine und Einrichtungen daran erinnern, dass in diesem Land diese Art von Aktion definitiv als Verbrechen zählt. Niemand sollte auch nur den geringsten Zweifel daran haben, dass im Falle einer solchen Initiative, bei der sich gleichgültig wieviele Personen zu einer verbrecherischen, terroristischen Organisation bekennen, jeder Beteiligte sofort verhaftet wird." (Özgür Politika vom 16. August 2001)

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