AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

Köln, 11. Juli 2001

Kurdischer Politiker erneut in Haft

Aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes vom 11. Juni 2001 wurde der kurdische Politiker Halit Y. gestern in der Wohnung von Nuri K. in Bochum verhaftet. Auf Antrag des Generalbundesanwalts (GBA) wurde diese durchsucht, weil Halit Y. dort "seinen Lebensmittelpunkt" eingerichtet habe und Belege verwahrt seien, "die als Beweismittel für seine Einbindung in den führenden Funktionskörper der PKK" dienen könnten. Beschlagnahmt wurden u. a. Protokolle der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V. (YEK-KOM).

Der 44-jährige Kurde wurde bereits 1998 wegen Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung" (§ 129 a StGB) zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die er größtenteils in der Justizvollzugsanstalt Bochum verbüßte, in der er sich auch seit seiner erneuten Verhaftung in U-Haft befindet.

Halit Y. arbeitete bis zu seiner Verhaftung im Vorstand von YEK-KOM und setzte sich insbesondere im Rahmen der Identitäts-Kampagne für eine Legalisierung der kurdischen Bewegung in der Bundesrepublik ein. Ziel dieser Kampagne ist es, der Verleugnungs- und Verbotspolitik in Deutschland entgegenzuwirken und eine Anerkennung der kulturellen und politischen Rechte der Kurdinnen und Kurden zu erreichen.

AZADI wertet diese Verhaftung als einen erneuten Versuch, die Friedensbemühungen der Kurdinnen und Kurden zu kriminalisieren und zu unterbinden. AZADI fordert ferner die demokratische Öffentlichkeit auf, die Beschneidung der demokratischen Rechte eines Teiles der Bevölkerung, der Kurdinnen und Kurden in Deutschland, nicht länger hinzunehmen.


 
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