Deutscher Bundestag | Pressezentrum 28.02.2001

Menschenrechte/Antwort

ZUM TOD EINES HÄFTLINGS IN TÜRKISCHEM GEFÄNGNIS STELLUNG GENOMMEN

Berlin: (hib/BOB) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist ein in einem Leserbrief an eine deutsche Zeitung namentlich benannter türkischer Staatsangehöriger am 19. Dezember 2000 ums Leben gekommen. Der Mann sei bei der gewaltsamen Beendigung eines Hungerstreiks von Häftlingen in der Strafvollzugsanstalt Bursa durch dem türkischen Innenministerium unterstehende Sicherheitskräfte gestorben, teilt die Regierung in ihrer Antwort (14/5375) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5129) mit. Dem Auswärtigen Amt lägen keine zuverlässigen Berichte über den genauen Hergang vor.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist der Regierung über ein Asylverfahren eines Bewerbers mit dem im Leserbrief angegebenen Namen nichts bekannt. Nach Informationen der bayerischen Landesregierung sei allerdings im Januar 1990 ein damals fünfzehnjähriger türkischer Staatsangehöriger mit dem im Leserbrief angegebenen Namen nach Deutschland eingereist. Seinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis habe die Stadt Augsburg seinerzeit abgelehnt, so dass der Junge schließlich Ende 1991 die Bundesrepublik wieder verlassen habe. Über politische Aktivitäten dieser Person in Deutschland ist der Bundesregierung nach eigenen Worten nichts bekannt.