AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland


Pressemitteilung

 

15. Februar 2001


Keine politische Lösung in Sicht


Heute vor zwei Jahren wurde der Vorsitzende der PKK, Abdullah Öcalan, aufgrund einer internationalen geheimdienstlichen Zusammenarbeit aus Kenia in die Türkei entführt. Gegen diese völkerrechtswidrige Verschleppung protestierten weltweit Kurdinnen und Kurden mit Demonstrationen, Besetzungen und Kundgebungen. Kündigte die Bundesregierung Ende 1998, während des Aufenthaltes von Abdullah Öcalan in Rom, noch eine Initiative für eine internationale Kurdistan-Konferenz an, hat sich seit der Entführung des PKK-Vorsitzenden allerdings nichts geändert. Im Gegenteil: Abschiebungen in die Türkei sind an der Tagesordnung, weiterhin werden Rüstungsgüter an den Folterstaat geliefert, die Kriminalisierung von Kurd(inn)en hält unvermindert an und das PKK-Verbot besteht weiter fort.

Die derzeit laufenden Prozesse gegen kurdische Politiker bestätigen die unverändert starre Haltung der deutschen Politik, den Kurd(inn)en das im Völkerrecht verbriefte Recht auf Selbstbestimmung vorzuenthalten. Die Strafverfolgungsbehörden unterstützen dies nach wie vor, ohne die von der PKK neu entwickelte Friedenspolitik zu berücksichtigen. Das zeigt sich deutlich in der konfrontativen Prozessführung durch Richter und Staatsanwälte.

AZADI fordert die Aufhebung des Betätigungsverbots für die PKK, das die kurdische Exilbevölkerung, ihre Vereine und Aktivitäten in diesem Land quasi unter Ausnahmerecht stellt. Das Verbot ist und bleibt ein Eingriff in elementare Grundrechte wie der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit.
AZADI fordert weiter die Einstellung aller Verfahren und die Freilassung aller kurdischen politischen Gefangenen.

 


 
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