Kurdistan Solidarität Uelzen
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Uelzen, 25. Januar 2001

Pressemitteilung

5. und 6. Prozeßtag gegen angeblichen PKK-Funktionär in Celle

Am 30. Und 31. Januar finden vor dem Oberlandesgericht in Celle die nächsten Prozeßtage gegen den angeblichen PKK-Funktionär Halat K. statt. Er soll als "hochrangiger Funktionär der PKK" Mitglied in einer terroristischen Vereinigung" gewesen sein. Außerdem soll er verantwortlich für drei Brandanschläge in Duisburg und die beiden Besetzungen der griechischen Konsulate in Hannover und Frankfurt/M. am 16. Februar 1999 gewesen sein. Seit dem 23. März 2000 befindet sich Halat K. in Untersuchungshaft. Der Prozeß begann am 9. Januar 2001 in Celle.

Am 3. Und 4. Prozeßtag (23. Und 24. Januar 2001) wurde die Beweisaufnahme fortgesetzt. Die Richter führten 15 (!) Urteile gegen andere angebliche PKK-Funktionäre, aus den letzten Jahren, in die Beweisaufnahme ein. Damit soll die "allgemeine Struktur und Entwicklung" der PKK verdeutlicht werden. Deutlich wurde dabei aber nur, das diese Urteile und die dazugehörigen Anklageschriften fast alle inhaltlich identisch sind. Seit 1997 laufen solche Verfahren nach einem üblichen Muster ab. Es scheint das in den Anklageschriften und Urteilen nur noch Namen der Angeklagten, Zeitangaben und Örtlichkeiten geändert werden.
Durch die verlesenen Urteile im aktuellen Prozeß in Celle, in denen neben der "Struktur und Entwicklung" der PKK, auch die Aufgaben von PKK-Funktionären beschrieben wird, soll dem Angeklagten eine bestimmte Rolle zugeschrieben werden. Durch seine angebliche Tätigkeit als "professioneller Kader" der PKK, wird der Angeklagte automatisch für diverse Straftaten verantwortlich gemacht, ohne konkrete Tatvorwürfe.
Die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, weitere Urteile aus ähnlichen Verfahren in das aktuelle Verfahren einzuführen.
Nicht zur Sprache kamen die Gründe für den Freiheitskampf des kurdischen Volkes, deren Geschichte und Gegenwart ausgeprägt ist von Kriegen und Besetzungen, Entrechtungen und Unterdrückung und Zwangsassimilationen. Der türkische Staat verbot die kurdische Sprache und Kultur, ermordete hunderttausende von Kurdinnen und Kurden und zerstörte und entvölkerte ganze Landstriche. Zur Zeit sind 10.000 türkische Soldaten im Nordirak (Südkurdistan) stationiert, um einen nächsten Schlag gegen die PKK und das kurdische Volk vorzubereiten.
Am 26. November 1993 wurden die PKK und weitere 34 kurdische Organisationen und Medien in der BRD verboten. Dieses Verbot ist bis heute Ausgangspunkt für die unzähligen Prozesse gegen Kurdinnen und Kurden in der BRD.
Selbst wenn die 1993 gegen die PKK und ihre Gliederungen erhobenen Vorwürfe zutreffend gewesen wären, so wurden sie durch Änderungen der Politik der PKK, die vor drei Jahren eingeleitet und seit dem zielstrebig weiterentwickelt wurde, hinfällig.
Das Verbot und die Prozesse ignorieren den strategischen Wechsel und dessen Auswirkungen innerhalb des kurdischen Volkes im deutschen Exil und diffamiert es als "Nation zweiter Güte", das ständig in der Nähe einer kriminellen Vereinigung gehalten wird. Das Verbot der PKK in der BRD und die daraus resultierenden Prozesse sind ein falsches Signal an die politische Führung in der Türkei und behindert die Entwicklung politischer Lösungen.

Wir fordern die sofortige Freilassung von Halat K. und die Einstellung des Verfahrens gegen ihn. Außerdem fordern wir die Einstellung aller politischer Verfahren gegen Kurdinnen und Kurden, sowie die Aufhebung des Verbotes der PKK.

Die nächsten Prozeßtage:
Dienstag, 30. Januar und Mittwoch 31. Januar 2001 jeweils 10 Uhr
Oberlandgericht Celle - Kanzleistraße - Sitzungssaal 94

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