YEK-KOM, Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland e.V.
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Düsseldorf, 10.01.2001:

Die Kriminalisierung der Kurden - eine "unendliche Geschichte"?

Prozesseröffnung nach §§ 129 und 129a gegen einen angeblichen PKK-Funktionär

Am 9.Januar 2001 wurde vor dem Oberlandesgericht in Celle ein Strafprozess gegen Halat K. eröffnet. Er soll als "hochrangiger Funktionär der PKK" Mitglied einer "terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung" gewesen sein; außerdem wird er vom Generalbundesanwalt für drei Brandanschläge in Duisburg verantwortlich gemacht.

Während einer Diskussionsverantaltung am Nachmittag des 23.März vergangenen Jahres im »Kulturzentrum Kurdistans« in Mannheim drang ein Großaufgebot von Polizei, bewaffnet und in Kampfanzügen, in die Räume des kurdischen Vereins ein. Alle 44 Anwesenden wurden festgenommen; Herr K. blieb seitdem in Haft. (Die Behörden hätten ihn auch ohne die offensichtlich gewollte Kriminalisierung des ganzen Vereins an seinem gemeldeten Wohnsitz in Mannheim festnehmen lassen können.)

Wie auch immer die Vorwürfe gegen den Kurden juristisch vom Gericht bewertet werden, eines steht fest: Die Kriminalisierung der Kurdinnen und Kurden in Deutschland wird lückenlos fortgesetzt.

Vor mehr als sieben Jahren ist das »PKK-Verbot« ergangen; damals führte diese kurdische Partei einen Krieg gegen den türkischen Staat, und in ihrer Empörung über türkische Massaker an kurdischen Zivilisten und weiteren kriegs- und völkerrechtlich verbotenen Maßnahmen der Türkei gab es in Deutschland Angriffe auf türkische Einrichtungen. Für diese wurde und wird (häufig ohne gesicherte Erkenntnisse) pauschal »die PKK« verantwortlich gemacht, und speziell diejenigen Frauen und Männer, die von deutscher Seite für Funktionäre dieser Partei gehalten werden.

Jahre sind ins Land gegangen, in denen die dem Umfeld der PKK zugerechneten Kurden sich in Deutschland streng nach den Regeln und Gesetzen richten, obwohl es selbstverständlich immernoch vorkommt, dass sich Straftäter darauf zu berufen versuchen, sie hätten "im Auftrag der PKK" gehandelt; dies geschieht besonders häufig durch Spendengelderpresser. Die PKK selbst hält seit dem 1.September 1998 in der Türkei einen einseitig erklärten Waffenstillstand ein und hat seit August 1999 ihre bewaffneten Kräfte aus den Grenzen der Türkei zurückgezogen. Dabei werden diese von türkischem Militär in den Nordirak (Südkurdistan) verfolgt und auch von mit der Türkei kooperierenden südkurdischen Parteien immer wieder angegriffen. Der von Abdullah Öcalan entwickelte Friedens- und Demokratisierungsplan für die Türkei, der ein geschwisterliches Zusammenleben aller Menschen im türkischen Staatsgebiet vorsieht, wird von der Türkei ebenso ignoriert, wie er auch von der Bundesepublik nicht unterstützt wird. In keinem europäischen Land gibt es eine ähnliche Kriminalisierung der Kurden und feindselige Haltung gegenüber jeder und jedem, die oder der verdächtigt wird, mit der PKK zu sympathisieren.

Es wäre auch in Deutschland an der Zeit, kurdische Politiker, die sich intensiv um Frieden und Demokratie bemühen, nicht mehr vor die Schranken der Gerichte zu stellen, sondern sie in ihren Bemühungen zu unterstützen - und außerdem gegenüber den schweren Menschenrechtsverletzungen, deren sich der türkische Staat trotz aller gegenteiligen Versicherungen weiterhin (und gerade augenblicklich wieder gegenüber den Gefangenen) fortgesetzt schuldig macht, nicht länger "diplomatisch" die Augen zu verschließen.

YEK-KOM