taz Berlin 18.6.1999

Erster Kurden-Prozeß nach Pannenserie geplatzt
Angeklagter bleibt weiterhin in Haft.
Prozeß soll im Herbst wieder aufgerollt werden

Gestern ist der erste Prozeß vor dem Landgericht gegen einen Kurden wegen der Ausschreitungen rund um das israelische Generalkonsulat geplatzt. Wegen Terminschwierigkeiten wurde das Verfahren ausgesetzt. Der Prozeß wird nun vermutlich erst im Herbst neu aufgerollt.

Der Abbruch ist auf eine Reihe von Pannen zurückzuführen. Als der Prozeß gegen den 34jährigen Mehmet K. wegen schwerem Landfriedensbruch und Körperverletzung im Mai beginnen sollte, mußte er verschoben werden, weil der Polizist, der von dem Angeklagten mit einer Eisenstange angegriffen worden sein soll, im Urlaub war. Als dann am Dienstag der Prozeß begann, stellte sich heraus, daß der als Hauptbelastungszeuge geladene Polizist zwar am 17. Februar während der Ausschreitungen eingesetzt war, nicht aber der war, der verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Zeugenladung zwei Polizisten mit dem Nachnamen Schmidt verwechselt. Als dann der richtige Schmidt nach mehrstündiger Suche als Zeuge zur Verfügung stand, zogen sich die Vernehmungen so lange hin, daß das ursprünglich bereits für den ersten Verhandlungstag vorgesehene Urteil nicht gesprochen werden konnte.

Der Antrag der Verteidigung, ihren Mandanten bis zur Neuaufnahme des Verfahrens von der Untersuchungshaft zu verschonen, wurde abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der hohen Straferwartung im Falle einer Verurteilung.

Der mißglückte Prozeß ist der Auftakt einer Reihe von Prozessen vor dem Landgericht. An den Ausschreitungen rund um und im Generalkonsulat sollen bis etwa 120 Kurden beteiligt gewesen sein. Bei der Erstürmung waren vier Kurden von israelischen Sicherheitsleuten erschossen worden. Nach Angaben der Justizpressestelle wurden bisher 16 Anklagen gegen Kurden erhoben. Zwei an den Ausschreitungen beteiligte Jugendliche wurden bereits von einem Schöffengericht zu je vier Wochen Dauerarrest verurteilt. Doch die Grundannahme der Staatsanwaltschaft, daß die Aktion gemeinsam und geplant durchgeführt worden sei, hat sich zumindest im ersten Verfahren als nicht haltbar erwiesen. B. Bollwahn de Paez Casanova