Süddeutsche Zeitung 18.6.99

Peinliche Pannen im Kurden-Prozeß

Der erste größere Prozeß im Zusammenhang mit dem Sturm auf das israelische Konsulat ist geplatzt. Der 34jährige Angeklagte Mehmet K., dem vorgeworfen wir, einen Polizisten am 17. Februar mit einer Eisenstange angegriffen und verletzt zu haben, muß aber weiter in Untersuchungshaft bleiben. Zwei wichtige Zeugen, so das Gericht, befänden sich im Urlaub und könnten deshalb nicht vorgeladen werden. Die Beamten seien aber wie alle anderen Polizisten, rechtzeitig eingeladen worden. Für die Zeugen, die das Verfahren – ob mutwillig oder unwissend – blockierten, wird der Urlaub teuer. Sie müssen nun für die Gerichtskosten des zweiten Verhandlungstages aufkommen.

Bereits am ersten Tag hatte sich das Verfahren verzögert. Das Gericht hatte versehentlich nicht das Opfer, sondern einen anderen Polizisten gleichen Namens geladen. Der Hauptzeuge konnte erst am Nachmittag herbeitelefoniert werden. Ein Monat zuvor, war der Prozeßtermin gestrichen worden, weil der angeblich verletzte Polizist im Urlaub war, tatsächlich war es der später fälschlich eingeladene Beamte. Ungereimtheiten gibt es bei einem Polizei-Video: Die dem Gericht vorliegende Kopie weist eine bislang unerklärte Lücke von elf Sekunden auf.

Im Juli so die Vorsitzende Richterin, könne das Verfahren nicht fortgesetzt werden, weil dann Mitglieder des Gerichts in die Ferien fahren. Am Ende der Verhandlung beantragten die Verteidiger den Angeklagten unter Meldeauflagen aus der Haft zu entlassen. Es bestünde kein dringender Tatverdacht und darüber hinaus könne der Angeklagte in einer betreuten Wohngruppe untergebracht werden. Das Gericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, beim Angeklagten bestünde Fluchtgefahr.

Für den neuen Prozeß beantragte die Verteidigung, die Vorladung von 50 weitere Zeugen. Sie alle, so erklärte der Verteidiger Martin Poell, könnten bestätigen, daß sein Mandant Mehmet K. „unbewaffnet und friedlich“ gewesen sei. Der Verteidiger schätzt, daß das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruchs erst im September neu aufgerollt wird. memo