Der Standard, 31.10.2006

Iraks Wasserminister protestiert gegen geplanten Staudamm

Umweltschutzgruppen sehen Bruch internationaler Standards

Wien - Ein weiterer Schuss vor den Bug des vom österreichischen Konsortiumsführer Andritz AG projektierten Ilisu-Staudamms in Südostanatolien: Der derzeitige irakische Wasserminister Latif J. Rashid soll in einem aktuellen Brief an die Exportkreditagenturen der drei beteiligten Länder Österreich, Schweiz und Deutschland erklärt haben, der Irak sei bis dato nicht zum geplanten Tigris-Staudamm nicht konsultiert worden. WWF Österreich zufolge bedeute dies einen Völkerrechts-Verstoß, wie es es am Montag in einer Aussendung hieß. Der Sprecher der Österreichische Kontrollbank (OeKB), Peter Gumpinger, erklärte heute zur APA, alle Aspekte seien im Rahmen der Projektprüfung berücksichtigt worden.

Nach Angaben der Umweltorganisation WWF Österreich drücke Latif Rashid in dem ministeriellen Schreiben die "extreme Besorgnis der irakischen Regierung" über die potenziellen Auswirkungen des Ilisu-Staudamms aus. Die Wassermenge und -qualität würde sich "massiv verschlechtern", wird der irakische Minister zitiert.

Nachbesserungen

Laut OeKB-Sprecher Gumpinger habe man Anfang Oktober in Ankara mit der türkischen Seite verhandelt und Nachbesserungen beim Projekt eingefordert. Grund: Es habe an vielen Fronten Mängel gegeben. Die Nachbesserungen sollen in vier bis fünf Wochen am Tisch der Exportkreditagenturen liegen. Laut seiner Information seien bisher keine offiziellen diplomatischen Proteste von Seiten der syrischen oder irakischen Regierung eingegangen. Den Brief des irakischen Ministers habe man über die Umweltgruppe WEED, die das Papier an die potenziellen Kreditgeber der drei Staaten weitergeleitet hat, erhalten.

Internationale Standards schreiben die Informationspflicht gegenüber Anrainerstaaten, die Übereinkunft über das Projekt, sowie die Nicht-Schädigung durch das Projekt vor. Zusammen mit der Schweizer und der Deutschen Exportkreditagentur habe das Österreichische Finanzministerium wiederholt die Einhaltung dieser Bedingung als eine Voraussetzung für eine Haftungsvergabe festgelegt, erklärte dazu der Sprecher der Organisation ECA-Watch. Nonno Breuß. (APA)