Özgür Politika, 13.03.2003

„Die Entscheidung des Gerichts ist unzureichend“

Im Klageverfahren des früheren PKK-Vorsitzenden A. Öcalan wegen seines Prozesses In der Türkei entschied der Europäische Menschengerichtshof, in dem Verfahren habe die Türkei die Artikel 3,5 und 6 vor und während des Prozesses verletzt. Im Urteil wurde festgestellt, es habe keinen gerechten Prozess gegeben. Die Anwälte Öcalans wollen eventuell Revision bei der Grossen Kammer des Gerichts einlegen. Nach ihrer Auffassung sind auch die Artikel 7,8,9,10,13,14 und 18 verletzt worden. Die Türkei wurde auch zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Erst vor wenigen Wochen hat die Türkei im Rahmen der EU-Rechtsangleichung ein Gesetz erlassen, das möglicherweise auch für A. Öcalan einen erneuten Prozess ermöglicht.