Süddeutsche Zeitung, 13.03.2003

Kurdenführer Öcalan vor Gericht erfolgreich

csc Istanbul – Der kurdische Guerillaführer Abdullah Öcalan hat am Mittwoch einen Erfolg vor Gericht erzielt: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg urteilte, dass das Verfahren gegen den PKK-Chef nicht fair und unabhängig gewesen ist. Die Richter kritisierten in ihrer mit sechs zu einer Stimme gefassten Entscheidung die Anwesenheit eines Militärrichters bei dem Verfahren vor einem türkischen Staatssicherheitsgericht im Juni 1999 sowie Öcalans beschränkten Zugang zu seinen Verteidigern. Öcalans Anwälte sahen sich durch die Entscheidung bestätigt. Sie drangen aber nicht mit ihrer Beschwerde gegen die derzeitigen Haftbedingungen des 53-Jährigen auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer durch. Diese stehen nach einvernehmlicher Überzeugung der Richter nicht im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention. Öcalan ist einziger Häftling auf der Insel vor Istanbul. Er war 1999 zunächst zum Tode verurteilt worden, das Urteil wurde aber 2002 in lebenslange Haft umgewandelt, als die Türkei die Todesstrafe abschaffte. Der türkische Außenminister Yasar Yakis sagte: „Selbst wenn die Formfehler behoben und neu verhandelt würde“, käme die gleiche Strafe heraus. Öcalan habe den Tod von tausenden Menschen verursacht. Die PKK führte fast 16 Jahre lang einen Krieg gegen die türkische Armee im überwiegend kurdischen Südosten der Türkei. Dabei starben mehr als 30000 Menschen.