Neue Zürcher Zeitung Online, 12.03.2003

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei

Unfairer Prozess gegen Öcalan

Die Türkei hat mit der Verurteilung des PKK- Führers Abdullah Öcalan gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess verstossen. Dies entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Das Gericht warf Ankara ausserdem wegen der Verhängung der Todesstrafe unmenschliche Behandlung vor.

(ap) Das Gerichtsverfahren gegen den Kurden-Führer Abdullah Öcalan in der Türkei hat in weiten Teilen gegen die Europäische Charta für Menschenrechte verstossen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg am Mittwoch. Laut dem Urteil erhielt Öcalan keinen fairen Prozess. Zudem beanstandeten die Richter die Todesstrafe, die zunächst gegen den Vorsitzenden der verbotenen Kurdenpartei verhängt worden war. Öcalans Anwälte bekamen von dem Gericht 100'000 Euro für die Prozesskosten zugesprochen. Der Staatssicherheitsgerichtshof sei kein «unabhängiges und unparteiisches» Tribunal gewesen, befand die Grosse Kammer des Strassburger Gerichts.

Öcalan war 1999 zum Tode verurteilt worden. Er soll den 15-jährigen Aufstand der Kurden gegen die Türkei angeführt haben, der rund 37'000 Personen das Leben gekostet hatte. Die Strafe war im vergangenen Jahr in lebenslange Haft umgewandelt worden, nachdem die Türkei die Todesstrafe abgeschafft hatte.

Der Chef der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) war von türkischen Sicherheitskräften in Kenya festgenommen und in die Türkei gebracht worden. Darin sah der Gerichtshof keinen Verstoss gegen die Menschenrechtscharta. Derzeit ist Öcalan der einzige Häftling auf der Gefängnisinsel Imrali.