Netzeitung, 06. 03 2003, 17:23

Straßburger Gerichtshof entscheidet kommende Woche über Öcalan-Berufung

Der Europäische Gerichtshof wird am kommenden Mittwoch über das Todesurteil gegen den inhaftierten PKK-Chef Öcalan entscheiden.

Am kommenden Mittwoch wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg seine Entscheidung über das Todesurteil gegen den in der Türkei inhaftierten PKK-Chef Abdullah Öcalan fällen. Bei dem mit Spannung erwarteten Urteil geht es um die Frage, ob Ankara mit der Festnahme Öcalans im Februar 1999 in Kenia gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat.

Der 53-jährige Öcalan macht unter anderem Verstöße gegen die Grundrechte auf Leben und einen fairen Prozess geltend. Die Urteile des Straßburger Gerichtshofs sind für alle Europaratsländer bindend.

Der Chef der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) wurde nach seiner Verschleppung in durch das türkische Staatssicherheitsgericht zum Tode verurteilt.

Sollte der Europäische Gerichtshof zu der Feststellung gelangen, dass das Verfahren gegen Öcalan nicht fair war, könnte dies zu einer Neuauflage des Prozesses führen. Während des ersten Teils des Verfahrens war auch ein Militärrichter beteiligt. Die Präsenz solcher Richter wurde vom Straßburger Gerichtshof bereits in früheren Urteilen gerügt. Mittlerweile hat die Türkei die Staatssicherheitsgerichte reformiert, an denen jetzt nur noch zivile Richter tätig sind.

Todesstrafe abgeschafft

Nach der Abschaffung der Todesstrafe durch das türkische Parlament im August 2002 wurde das im Juni 1999 gegen Öcalan verhängte Todesurteil wegen Hochverrats in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Dies ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Vertreter der Nebenklage dagegen Einspruch eingelegt haben. Somit wird sich der türkische Berufungsgerichtshof noch einmal mit Öcalans Todesurteil zu befassen haben. (nz)