Dicle Haber Ajansi, DIHA, 10.09.2002

Freispruch für StundentInnen

Diyarbakir - Von den StudentInnen, die an der Dicle Universität eine Initiative für Kurdisch als Wahlfach begonnen hatten und aus diesem Grund wegen "Unterstützung der PKK" angeklagt worden sind, sind 3 StudentInnen gemäß der EG Anpassungsgesetze freigesprochen worden. Bei der heutigen Verhandlung an der 3. Kammer des Staatssicherheitsgerichtes, an der die StudentInnen nicht anwesend waren, wurden sie von ihrer Anwältin Ayla Akat vertreten. Der Gerichtsausschuß bezog den § 11 der EG Anpassungsgesetze, das Recht auf Medien und Bildung in einer anderen Sprache als Türkisch, mit ein und sprach aus diesem Grund die StudentInnen Zeynep Demir, Umur Aydin und Ali Riza Çiftçi frei.
Die Anwältin Ayla Akat bewertete den Freispruch der StudentInnen aufgrund der Anpassungsgesetze als sehr erfreulich und fügte hinzu: "In Diyarbakir werden die Anpassungsgesetze vor der Justiz in die Praxis umgesetzt. Diese Freisprüche im Rahmen der Anpassungsgesetze schaffen einen Präzedenzfall für alle anderen Fälle. Mit diesem Urteil könnten bald alle aktuellen Probleme in der Türkei im Hinblick auf den Anspruch auf kurdische Bildung beendet werden."