Münsterländische Tageszeitung, 15.06.2002

Kayas leben seit 13 Jahren in Cloppenburg und sind voll integriert

Muss Familie zurück ins wilde Kurdistan?

Von Hubert Kulgemeyer

Cloppenburg - Sie gilt - auch bei den Behörden - als Paradebeispiel für gute Integration, dennoch droht der Familie Kaya nach 13 Jahren Aufenthalt in Cloppenburg die Abschiebung in die Türkei, aus der die kurdische Familie 1989 wegen ihrer politischen Einstellung flüchten musste, weil sie Angst um ihr Leben hatte. Und mehr noch: Die Familie droht zerrissen zu werden, weil die Abschiebung nur den Eltern und vier Kindern droht, vier bereits volljährige Kinder haben dagegen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland.

"Ich bin hier zu Hause, habe hier meine Freunde und eine Arbeit", sagt Ali Kaya (20), der soeben vor der Industrie- und Handelskammer seine Prüfung zum Einzelhandelskaufmann mit der Note "gut" bestanden hat. Ähnlich argumentieren auch seine Schwester Nuriye (17), die die Höhere Handelsschule besucht, Bruder Serdar (15), dem in der Realschule noch ein Jahr bis zum Abschluss fehlt, und der 13-jährige Osman: "Wir können kein Wort Türkisch sprechen und würden in der Türkei Ausländer sein".

Für Ali reicht sein Arbeitsplatz im Spar-Markt Blanke in Varrelbusch nicht. Denn nach dem neuen Zuwanderungsgesetz ist ein Datum entscheidend: Wer vor dem 19.11.1999 seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten konnte, hat keinen Anspruch auf Bleiberecht.

Anwalt Reinhard Nollmann, der die Familie seit kurzem vertritt, hält die Gesetzesauslegung für "Paragraphen-Reiterei": Die vier Kinder, die jetzt abgeschoben werden sollen, waren zu dem Zeitpunkt doch noch gar nicht alt genug, einer Arbeit nachzugehen".

Eine Sprecherin des Landkreises sagte gestern gegenüber der MT, dass die Asylanträge der Familie Kaya 1990 und 1993 abgelehnt worden seien, ebenso 1994 ein Folgeantrag vom zuständigen Bundesamt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg (1998) und das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hätten diese Ablehnung bestätigt.

Der daraufhin von der Familie eingereichte Antrag auf Bleiberecht sei am 17. Mai abgelehnt worden. "Nach der Ablehnung des Asylantrages und des Antrags auf Bleiberecht ist der Landkreis verpflichtet, die Abschiebung zu beantragen", sagte die Behördensprecherin. Dies sei zwar noch nicht geschehen, weil die Familie noch eine Duldung bis zum 30. Juni hat, aber "wir sind an die rechtlichen Grundlagen gebunden".