Frankfurter Rundschau, 29.05.2002

Menschenrechte

Kurdische Stiftung verklagt die Türkei in Straßburg

öhl ATHEN, 28. Mai. Das Verbot der kurdischen Sprache im türkischen Erziehungswesen und in den Massenmedien wird jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Die in Istanbul ansässige Kurdische Stiftung für Kultur und Forschung hat in Straßburg Klage gegen die Türkei eingereicht, weil die Behörden der Stiftung verweigern, kurdische Sprachkurse anzubieten. Nach Ansicht der Behörden müssen der Nationale Sicherheitsrat und das Kabinett über eine solche Genehmigung entscheiden. Die Stiftung klagt vor dem Menschenrechts-Gerichtshof, weil sie in der Türkei erfolglos alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat.

Die Zulassung der kurdischen Sprache gilt als Voraussetzung für eine Annäherung der Türkei an die EU. Dessen ungeachtet geben sich Polizei und Justiz in der Türkei zurzeit besondere Mühe, das kurdische Sprachverbot durchzusetzen. Im gesamten Land sind in den vergangenen Wochen mehrere hundert Menschen festgenommen worden, weil sie bei den Behörden beantragt hatten, Kurdisch-Kurse zuzulassen. Ins Polizeigewahrsam kamen auch Bittsteller, die sich in Briefen an das türkische Parlament für eine Aufhebung des Kurdischverbots aussprachen.

So wurden Anfang Mai im südostanatolischen Kiziltepe elf Lehrer und ein Ingenieur festgenommen, weil sie privat Kurdisch gelernt hatten. Darin sehen die Strafverfolger einen Verstoß gegen das Antiterrorgesetz. Die Festgesetzten sollen misshandelt und gefoltert worden sein.