Staatsanwalt in Rom beantragt Auslieferung Öcalans an die Türkei
Westfälische Nachrichten 22.12.98

Rom (dpa) - Die Staatsanwaltschaft in Rom hat eine Auslieferung des kurdischen Separatistenführers Abdullah Öcalan an die Türkei beantragt.
In drei von sechs Strafverfahren der Türkei gegen Öcalan sei nicht die Todesstrafe vorgesehen, sagte dazu Generalstaatsanwalt Giovanni Malerba.  Einen entsprechenden Antrag übermittelte Malerba dem Berufungsgericht in Rom. Öcalan solle zudem in Italien wieder unter Arrest gestellt werden, um eine Flucht zu verhindern, meldeten Zeitungen am Dienstag weiter. Das Gericht wird vermutlich im Januar über eine Auslieferung des Vorsitzenden der kurdischen Arbeiterpartei PKK beraten.
Die Regierung in Rom lehnt es bisher an, Öcalan an die Türkei auszuliefern. Das italienische Gesetz verbiete eine Auslieferung, weil in der Türkei die Todesstrafe besteht. Malerba schlägt dagegen vor, Öcalan könne auf Grundlage der Straftatbestände überstellt werden, bei der es keine Todesstrafe gibt. Dabei geht es nach italienischen Fernsehberichten um Vorwürfe wie Rauschgift- und Waffenhandel.
Das Urteil des Berufungsgericht hat jedoch nur begrenzte Bedeutung. Wie in Deutschland entscheidet auch in Italien letztlich die Regierung, ob ausgeliefert wird oder nicht.
Die Türkei will Öcalan vor allem wegen Terrorismus vor Gericht stellen. Für die Türkei macht ihn für Anschläge im Zuge des Kurdenkrieges im Südosten der Türkei verantwortlich, bei dem in 15 Jahren rund 30 000 Menschen ums Leben gekommen seien.
Zugleich bemüht sich Italien weiterhin darum, Öcalan in ein drittes Land abzuschieben. Deutschland hatte trotz eines Haftbefehl wegen Mordes aus Furcht vor Anschlägen auf eine Auslieferung verzichtet. Darauf setzte die italienische Justiz Öcalan vor einer Woche auf freien Fuß. Er wird jedoch weiter überwacht und kann das Land nicht verlassen. Öcalan war am 12. November auf dem römischen Flughafen festgenommen worden, als er aus Moskau kam.