junge Welt
                                                           Inland

                                                                                                                   28.07.1998

       Abgeschobener in Militärgewahrsam
       Kurdischer Deserteur droht hohe Strafe wegen Fahnenflucht

       Der kurdische Deserteur Abdul Menaf Düzenli, der am 14. Juli nach seiner Abschiebung aus dem Kirchenasyl im pfälzischen
       Mutterstadt in der Türkei festgenommen wurde, befindet sich nun in Militärgewahrsam und muß mit einer Gefängnisstrafe wegen
       Fahnenflucht rechnen. Wie er gegenüber seinem Onkel angab, der ihn acht Tage nach der Abschiebung erstmals besuchen durfte,
       sei er in Istanbul nach einem Verhör bei der Antiterrorpolizei weitere sechs Tage von der Militärpolizei vernommen worden. Dann
       habe man ihn nach Izmir-Narlidere zu seiner Einheit gebracht, aus der er vor sechs Jahren desertiert war, weil er es nach eigenen
       Angaben nicht ausgehalten hatte, am »schmutzigen Krieg« der türkischen Armee gegen seine kurdischen Landsleute teilzunehmen.

       Der zuständige Bataillons-Kommandeur in Izmir-Narlidere kündigte gegenüber dem Onkel Düzenlis an, daß der Deserteur nach
       einem Prozeß wegen Fahnenflucht in ein Militärgefängnis verlegt werde. Auf Fahnenflucht stehen in der Türkei bis zu fünf Jahre
       Haft. Die schwangere Ehefrau des 26jährigen und ihre drei kleinen Kinder waren nach dem Aufenthalt bei der Antiterrorpolizei
       freigelassen worden. Die Ehefrau will gehört haben, wie Düzenli beim dortigen Verhör geschlagen und mißhandelt worden ist.

       Auch der ökumenische Arbeitskreis »Solidarität mit Ausländern« (AK) in Mutterstadt geht davon aus, daß Düzenli gefoltert wurde,
       selbst wenn er gegenüber seinem Onkel keine diesbezüglichen Angaben machen konnte. Ein Sprecher warf überdies dem
       rheinland-pfälzischen Innenminister Walter Zuber (SPD) »Wortbruch« vor, da das Ministerium sein Versprechen, nicht aus
       kirchlichen Räumen abzuschieben, gebrochen habe. Die Erklärung eines Ministeriumssprechers, dies habe sich lediglich auf
       »sakrale Räume« bezogen, bezeichnete eine AK-Sprecherin gegenüber junge Welt als »Spitzfindigkeit«, Kirchenraum sei
       Kirchenraum. Düzenli und seine vierköpfige Familie waren am 14. Juli von elf Polizisten mit laut Augenzeugen »brachialer
       Gewalt« aus dem Kirchenobdach im evangelischen Kirchengemeindehaus in Mutterstadt geholt und noch am selben Abend
       abgeschoben worden.

       Ein Eilantrag des Rechtsanwalts der Familie, der noch am Tag der Abschiebung Dokumente zum bereits seit längerem bestehenden
       Haftbefehl gegen Düzenli wegen Fahnenflucht einreichte, war vom Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße abgelehnt worden.
       Das Gericht bestand bis zum Schluß darauf, daß die Darstellung der Desertion des Kurden unglaubwürdig sei, und hatte eine
       Verfolgung nach der Abschiebung »mit Sicherheit« ausgeschlossen.

       Dieter Balle