Yedinci Gündem Online, 19. Februar 2002

Prozess gegen Studenten begonnen

DIYARBAKIR - Am Staatssicherheitsgericht (DGM) Diyarbakir hat der Prozess gegen drei Studenten begonnen, die einen Antrag auf Einführung von Kurdischunterricht als Wahlfach an der Universität gestellt hatten.

Gegen Abdurrahim Demir, Resat Bagci und Ömer Kacmaz war ein Verfahren wegen "Unterstützung der PKK" eingeleitet worden, nachdem sie versucht hatten, die Anträge von 1540 Studierenden der Dicle-Universität bei der Universitätsleitung einzureichen. Bei der heute stattfindenden Hauptverhandlung waren die drei Angeklagten, die sich nicht in Untersuchungshaft befinden, sowie zehn AnwältInnen anwesend, darunter Mustafa Özer als Vorsitzender der Anwaltskammer Diyarbakir. Beobachtet wurde die Verhandlung vom IHD-Vorsitzenden Hüsnü Öndül sowie dem IHD-Vorsitzenden der Zweigstelle Diyarbakir, Osman Baydemir, dem Vorsitzenden des HADEP-Provinzverbandes Ali Ürküt sowie einer grossen Anzahl von Studierenden. Weitere Studierende sowie der Demokratieplattform Diyarbakir angehörige Gewerkschaftsvorsitzende wurden nicht in den Verhandlungssaal eingelassen.

Forderungen legitim und gesetzlich

Nach der Verlesung der Anklageschrift erklärte Abdurrahim Demir, die Forderung nach Einführung von Kurdischunterricht sei sowohl legitim als auch gesetzlich und die Anträge seien auf Eigeninitiative unterschrieben worden, ohne von irgendwem einen entsprechenden Befehl erhalten zu haben. Sie hätten es freiwillig übernommen, die Anträge zur Universität zu bringen, so Demir, der desweiteren betonte, sie seien nach ihrer Festnahme dazu gezwungen worden, Aussagen zu unterschreiben, die sie nicht hätten lesen können. Auch Resat Bagci und Ömer Kacmaz erklärten, das Recht auf Stellung eines Antrages sei verfassungsrechtlich abgesichert. Alle drei forderten einen Freispruch.

RA Mustafa Özer machte in seiner Verteidigung darauf aufmerksam, dass das Antragsrecht in demokratischen Ländern verfassungsrechtlich geschützt sei. Die Annahme von Anträgen sei selbst dann verfassungsrechtlich verankert, wenn der Inhalt illegal sei. Weiterhin erinnerte Özer daran, dass die türkischen Minderheiten in Griechenland, Bulgarien und Irak neben ihrer Anerkennung als Minderheit auch Unterricht in ihrer eigenen Sprache bekommen. Er selbst sei ebenfalls Kurde und unterstütze die Forderungen der Studierenden, die die Türkei weder ins Chaos noch in einen Krieg führen könnten. "Die Nichtlösung dieses Problems bringt die Türkei gegenüber der EU in Schwierigkeiten. Es handelt sich um eine politische Frage. Keine juristische Grundlage stützt die Anklage der Unterstützung der PKK. Diese Sprache wird von Millionen Menschen gesprochen, und sie muss zu einer Schriftsprache gemacht werden. Die Angeklagten müssen freigelassen werden." Die Verhandlung wurde daraufhin auf den 24. April 2002 vertagt, um die Akten zu vervollständigen.

Sieben Jahre Haft gefordert

In der Anklageschrift wird behauptet, mit dem Wortlaut des vierten Paragraphen der Anträge an die Leitung der Dicle-Universität, "Wie schade, dass in der Türkei die Existenz aller Völker und insbesondere des kurdischen Volkes verneint und die Entwicklung der Sprachen und Kulturen dieser Völker durch die Angst vor der Teilung des Landes blockiert wird", werde die PKK unterstützt. Gemäss der Paragraphen 169 und 3713 des türkischen Strafgesetzbuches werden bis zu sieben Jahre Haftstrafe gefordert.