Express, 16.06.2001

Nach Prozess gegen angeblichen "Rädelsführer"

Justiz prüft PKK-Briefe

Von Günther Classen

Düsseldorf – Nach der Kurden-Demonstration vorm Oberlandesgericht haben Polizei und Justiz alle Hände voll zu tun. Es wurden 1400 Selbstanzeigen abgegeben, in denen Kurden erklärten, für die in Deutschland verbotene PKK aktiv zu sein. Diese Bekennerschreiben werden nun geprüft.

600 Anhänger der kurdischen Arbeiterpartei PKK hatten Mittwoch dem Oberlandesgericht neun Ordner mit den Bekennerschreiben übergeben. Anlass war der Prozess gegen einen 36-Jährigen angeblichen „Rädelsführer“ der PKK in Deutschland.

Die Bundesanwaltschaft hatte in der letzten Woche 3 Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Das Urteil wird am Mittwoch nächster Woche erwartet.

Die 600 Demonstranten hatten die Freilassung des 36-jährigen Angeklagten gefordert. Drei Kurden waren dabei wegen verbotener Parolen vorläufig festgenommen worden.

Polizeisprecher Andreas Czogalla: „Wir und die Staatsanwaltschaft prüfen jetzt, ob die 1400 demonstrativen Bekennerschreiben zur PKK ausreichende Voraussetzungen dafür liefern, entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Zugehörigkeit zu einer verbotenenVereinigung einzuleiten.“

Die PKK lieferte sich unter ihrem Führer Öcalan einen jahrelangen blutigen Kampf mit dem türkischen Staat. Seit 1993 ist die PKK verboten und gilt seit August 1996 als „terroristische und kriminelle Vereinigung“.