Pfalz-Nachrichten, 20.11.1999

Kurdenfamilie droht Abschiebung

ALBERSWEILER (omü). Mit ihrer Abschiebung muss eine kurdische Familie aus Albersweiler (Kreis Südliche Weinstraße) rechnen, nachdem das Neustadter Verwaltungsgericht am Donnerstag ihren Asylantrag abgelehnt hat. Die siebenköpfige Familie sollte bereits im April zwangsweise in die Türkei gebracht werden. Dies hatte der Vater, Memet K., verhindert, indem er sich mit Benzin übergoss und drohte, sich selbst zu verbrennen.

Um die Situation zu entschärfen, hatte Landrätin Theresia Riedmaier damals eine Abschiebung ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht über den Widerspruch der Familie K. gegen die Ablehnung ihres Asylantrags entschieden hat. Mit dem Urteil sind nun alle Rechtsmittel der Kurden erschöpft.

Memet K. behauptet, er werde in der Türkei wegen angeblicher PKK-Zugehörigkeit verfolgt. Dies will er unter anderem mit einem Urteil des Staatssicherheitsgerichts Diyarbakir belegen, das ihn zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt haben soll. Bei den Dokumenten handele es sich "zweifelsfrei" um Fälschungen, befand nun das Gericht. Nach dessen Auffassung muss die Familie auch nicht fürchten, in der Türkei verfolgt zu werden, weil die Medien über ihr angebliches Verfolgungsschicksal berichtet haben. In seinem Urteil verweist der Richter auf den jüngsten Lagebericht des Außenministeriums: Auch seit der Verhaftung des PKK-Führers Abdulah Öcalan drohten abgeschobenen Kurden in ihrer Heimat keine Repressalien, heißt es darin. Mit einem abschlägigen Urteil geht Asylbewerbern nach Auskunft des Mainzer Innenministeriums automatisch die Aufforderung zu, das Land freiwillig zu verlassen. Kommen sie dieser nicht nach, ist die Ausländerbehörde beim Kreis verpflichtet, sie abzuschieben, sofern dem keine Hindernisse entgegenstehen. Dies können zum Beispiel fehlende Ausweispapiere, eine schwere Krankheit oder Krieg im Heimatland sein. Den Ermessensspielraum der Kreisverwaltung im Fall der Familie K. schätzt das Ministerium als gering ein. Von einer Zwangsrückführung werde jedoch so lange abgesehen, bis das Bundesinnenministerium eine offizielle Anfrage von Landrätin Riedmaier beantwortet hat. Sie wartet seit April auf eine Auskunft darüber, ob der Familie K. in der Türkei Strafverfolgung droht und hat inzwischen bereits mehrfach nachgehakt. Letzte Woche habe sie aus Berlin erfahren, die Stellungnahme sei "in Vorbereitung" und gehe ihr demnächst zu, so die Landrätin. Bevor sie handelt, will Riedmaier ihr weiteres Vorgehen in diesem "sensiblen Fall" mit der Kreisverwaltung und dem Innenministerium abstimmen.