Frankfurter Rundschau, 19.11.1999

Grundgesetz für Minderjährige

Im Blickpunkt: Die UN-Kinderkonvention

Vor zehn Jahren, am 20. November 1989, nahm die UN-Vollversammlung einstimmig die internationale Kinderrechtskonvention an. Das "Grundgesetz für Kinder" trat knapp ein Jahr später in Kraft.

Jedes Kind hat der Konvention zufolge ein unveräußerliches Recht auf Leben. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl Vorrang haben. Kinder haben das Recht, in den sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden. Weitere Artikel beziehen sich auf das Recht des Kindes auf einen Namen und eine Nationalität, die primäre Verantwortung der Eltern für Schutz, Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder sowie das Recht der Mädchen und Jungen auf Bildung und Gesundheit. Die Konvention wurde von 191 Staaten ratifiziert, das sind drei Länder mehr, als die UN Mitglieder haben. Abseits stehen nur die USA und das ostafrikanische Somalia, das keine Zentralregierung mehr hat. Deutschland ratifizierte die Konvention 1992, allerdings mit einem ausländerrechtlichen Vorbehalt. Der Bundestag hat am 30. September dieses Jahres zwar einen Entschließungsantrag verabschiedet, der unter anderem die Rücknahme dieses Vorbehalts fordert. Innenminister Otto Schily (SPD) soll in einem internen Gespräch mit der Kinderkommission des Bundestages aber bereits angekündigt haben, dass er sich nicht an den Beschluss zu halten gedenkt. Damit wäre das Wahlversprechen von SPD und Grünen, die Vorbehalte zu streichen, obsolet.

Die Regierungen müssen zwar alle fünf Jahre Berichte über die Situation der Kinder und die Umsetzung der Kinderrechtskonvention vorlegen. Sanktionen gegen die Regierungen können aber nicht verhängt werden. (epd/FR)