Berliner Morgenpost, 18.11.99

Paranoia durch Folter - Kurde freigesprochen

Ein 27-jähriger Kurde ist gestern wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung während der Kurdenkrawalle vom Februar vor dem griechischen und dem israelischen Generalkonsulat freigesprochen worden. Der an einer Psychose leidende Angeklagte kann für seine Attacken auf zwei Polizisten mit Hammer und Eisenstange strafrechtlich nicht belangt werden. Als Folge seiner Folterungen in der Türkei habe der Mann die Polizisten als türkische Soldaten wahrgenommen, hieß es im Urteil. Das Landgericht verfügte seine Einweisung zur Bewährung in eine Nervenklinik. Der psychisch gestörte Mann bleibt in Freiheit, so lange er keine neuen Straftaten begeht und seine Behandlung freiwillig fortsetzt. dpa