fr, 18.11.99

Gericht lehnt Asylantrag im Fall Düzenli erneut ab

HEIDELBERG/NEUSTADT, 17. November (epd). Der kurdischen Familie Düzenli bleibt die Rückkehr nach Deutschland verwehrt. Ihr Asylfolgeantrag ist vom Verwaltungsgericht Neustadt erneut abgelehnt worden. Der Anwalt Wolfgang Schmid teilte am Mittwoch in Heidelberg mit, die Hinweise auf Folterungen, denen der Familienvater nach seiner Abschiebung ausgesetzt gewesen sei, seien vom Gericht als "noch nicht" asylrelevant eingestuft worden.(Az: 11 K 2307/97 NW)

Im Juli war der Kurde mit seiner schwangeren Frau und drei Kindern aus dem evangelischen Gemeindehaus im pfälzischen Mutterstadt abgeholt und in die Türkei abgeschoben worden.