ZDF.MNSBC, 27.10.99

Türkei will C-Waffen-Labor bauen

Berlin bestätigt ZDF-Bericht: Bundeswehr hilft beim Aufbau

Die Bundeswehr unterstützt das türkische Militär beim Aufbau eines Labors für chemische Waffen. Einen entsprechenden Bericht des ZDF-Magazins "Kennzeichen D" hat das Verteidigungsministerium bestätigt. Es handle sich aber um eine "rein defensive Maßnahme".

In einem Expertentreffen deutscher und türkischer Offiziere im September dieses Jahres sollte die Zusammenarbeit konkretisiert werden, berichtet "Kennzeichen D". Wie aus einem Schreiben des Verteidigungsministeriums hervorgehe, sollte dabei unter anderem der "Beschaffungsumfang" und der "Ausbildungsbedarf" festgelegt werden sowie ein "Informationsaustausch über bauliche Anforderungen an ein C-Labor" stattfinden.

VERSTOSS GEGEN C-WAFFEN-KONVENTION?

Nach Recherchen von "Kennzeichen D" liegen ernst zu nehmende Hinweise vor, nach denen die Türkei unter Verwendung von deutschem Kampfgas gegen die C-Waffen-Konvention verstoßen habe. Demnach habe am 11. Mai 1999 die türkische Armee in der Nähe von Balikaya südöstlich von Sirnak CS-Gas gegen PKK-Kämpfer eingesetzt, die sich in eine Höhle zurückgezogen hatten.

Durch den Angriff waren nach PKK-Angaben 20 Aufständische umgekommen. Bei Untersuchungen der Munitionsreste am Rechtsmedizinischen Institut der LMU München habe eindeutig CS-Gas festgestellt werden können. Die CS-Gas-Patronen wurden nach Recherchen des Magazins in Deutschland von Buck und Depyfag hergestellt und wurden mit entsprechenden Genehmigungen des Bundesministeriums für Wirtschaft seit 1995 in zwei Lieferungen als Proben in die Türkei exportiert.

Gegenüber "Kennzeichen D" bewerten renommierte Völkerrechtsexperten wie Thilo Marauhn vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg die Verwendung von CS-Gas im Kampf gegen die PKK als eindeutigen Verstoß gegen die C-Waffen-Konvention, welche die Türkei 1993 unterzeichnet und 1997 ratifiziert hat. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert gegenüber "Kennzeichen D", dass der Vorfall von der zuständigen UN-Organisation OPCW in Den Haag untersucht wird.

"ABWEHR VON ANGRIFFEN"

Das Verteidigungsministerium stellte klar, die Türkei habe Deutschland um Unterstützung beim Aufbau eines Labors zum Feststellen und zur Analyse von chemischen Kampfstoffen gebeten. Damit werde die Türkei in die Lage versetzt, chemische Kampfstoffe festzustellen und zu analysieren, um dann eigene Abwehrmaßnahmen zu treffen. Dem Wunsch der Regierung in Ankara sei vor dem Hintergrund entsprochen worden, dass Nachbarstaaten der Türkei nachweislich über C-Waffen verfügten und diese auch einsetzten. Das Labor versetze die Türkei "lediglich in die Lage, sich auf die Abwehr von C-Angriffen einzustellen, und dient zum Schutz der Soldaten und der Zivilbevölkerung". Mit einer möglichen Lieferung chemischer Gase von deutschen Firmen an die Türkei habe dies nichts zu tun.

Hintergrund: C-Waffen-Konvention

Alle chemischen Kampfstoffe sollen bis 2007 beseitigt werden

Die Beseitigung aller chemischen Waffen bis zum Jahre 2007 ist das Ziel einer internationalen Konvention, die im April 1997 in Kraft getreten ist. Die Konvention wurde im Januar 1993 geschlossen und bisher von 126 Staaten ratifiziert.

Die C-Waffen-Konvention verbietet Herstellung, Besitz, Erwerb und Weitergabe chemischer Waffen. Die beteiligten Staaten müssen ihre chemischen Arsenale und Produktionsanlagen offenlegen und ihre C-Waffen-Vorräte bis 2007 vernichten. Die Herstellung von Tränengas für nationale Sicherheitskräfte bleibt erlaubt.

UNTERSTÜTZUNG FÜR BEDROHTE STAATEN

Staaten, die durch C-Waffen bedroht werden, sollen Unterstützung durch Training und Ausrüstung für die Verteidigung erhalten. Dabei ist ein Technologieaustausch vorgesehen. Die Einhaltung der Bestimmungen soll durch kurzfristig angesetzte Inspektionen überwacht werden.

Als letzte Großmacht ratifizierte im November 1997 auch Russland das Abkommen. Die Frist zur Vernichtung der Bestände gilt auch für Staaten, die das Abkommen erst nach Inkrafttreten ratifizieren. Libyen, Irak, Nordkorea und Syrien, die in dem Verdacht stehen, über C-Waffen zu verfügen, haben die UN-Konvention nicht unterzeichnet.

Durchgesetzt werden soll die Konvention durch Kontrollen der Streitkräfte, der chemischen Industrie und des Chemie-Handels. Zuständig ist die "Organisation für das Verbot chemischer Waffen" OPCW (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons) mit Sitz in Den Haag.

Deutschland hatte bereits 1955 auf C-Waffen und andere Massenvernichtungswaffen verzichtet und diesen Verzicht im Wiedervereinigungsvertrag von 1990 bekräftigt. Der Bundestag hatte die Konvention 1994 ratifiziert.