Main-Echo, 25.10.99

Aus dem Gerichtssaal

Ein 30-jähriger türkischer Staatsbürger hatte sich wegen Verstoßes gegen das Asylbewerbergesetz zu verantworten. Im Juni 1999 war er in einem Autobus unterwegs, um an einer Demonstration von Kurden in Nürnberg teilzunehmen. Die Insassen des Busses wurden von der Polizei kontrolliert.

Da der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch Asylbewerber war und in der Unterkunft auf dem Reinhardshof lebte, war ihm das Verlassen des Main-Tauber-Kreises nicht gestattet.

Er wusste um diese gesetzliche Auflage, denn er war schon zuvor wegen wiederholten Verstoßes gegen das Asylbewerbergesetz verurteilt worden. Das Gericht verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Mark.

Richter Mark Kern führte aus, er wisse um die Schwierigkeiten, die Kurden in ihrer Heimat haben, und eine Demonstration sei ein Mittel, darauf hinzuweisen, deshalb bewege sich die Strafe auch am unteren Rand des Strafrahmens.