Ruhr Nachrichten, 19.10.1999

Wanderkirchenasyl: Erster Erfolg

Tayfun muss weiterkämpfen

(KM) Hasan Tayfun ist frei. Doch der Weg des kurdischen Asylbewerbers aus dem Wanderkirchenasyl in Dortmund und Lünen ist damit noch lange nicht beendet. Gestern ging der 51-Jährige mit Vertretern der beteiligten Gemeinden an die Öffentlichkeit und berichtete über seine Zeit in der Abschiebehaft.

Tayfun war am 30. September überraschend im Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen in Oldenburg verhaftet worden und saß bis zum vergangenen Freitag im Untersuchungsgefängnis von Vechta ein. Den Weg in die Freiheit eröffneten schließlich die niedersächsischen Behörden. Ihnen reichte ein Fax der Kirchengemeinden mit der Zusicherung, Tayfun bei eine freiwilligen Ausreise organisatorisch behilflich zu sein.

Eine reine Pro-Forma-Erklärung, denn die Anerkennung des gestellten Asylfolgeantrags, der zur Wiedereröffnung des bereits abschlägig beschiedenen Asylverfahrens führen soll, wollen Tayfun und die Kirchenvertreter notfalls über ein Verwaltungsgericht erreichen. Noch besteht allerdings auch die Chance, dass das Bundesamt den Antrag akzeptiert.

Mit Zusagen von behördlicher Seite haben die Vertreter des Wanderkirchenasyls bisher einige schlechte Erfahrungen machen müssen. So war man bis zur Verhaftung Tayfuns davon ausgegangen, die Behörden gewährten ihm für das Gespräch im Bundesamt freies Geleit. Im Nachhinein will das Innenministerium diese Zusage nie gegeben haben. Auch nach der Freilassung Tayfuns gab es wieder Fehlinformationen. Die Versicherung, der Kurde und seine Familie könnten vorübergehend geduldet werden, erwies sich als juristisch unmöglich.

Während das Verfahren der Tayfuns somit weiterhin in der Schwebe bleibt, konnte das Wanderkirchenasyl gestern auch einen durchgreifenden Erfolg vermelden. Das Ehepaar Türk und ihr dreijähriger Sohn wurden als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention anerkannt.