Frankfurter Rundschau 19.10.1999

Kein Asyl für syrische Christen aus der Türkei

KOBLENZ, 18. Oktober (dpa). Syrische Christen aus der Südost-Türkei haben keinen Anspruch darauf, in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt zu werden. Sie würden nicht politisch verfolgt, stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag in Koblenz veröffentlichten Urteil fest. Es gelangte damit zu einer anderen Entscheidung als verschiedene andere Gerichte. (Az: 10 A 10578/99, Urteil vom 28. Mai 1999).

Die Koblenzer Richter betonten, sie seien im Gegensatz etwa zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nicht der Auffassung, dass insbesondere muslimische Kurden die Christen verfolgten, weil sie diese als "Heiden" ansähen.

Eine türkischen Familie hatte aufgrund ihres christlichen Glaubens Asyl erhalten. Das OVG hob mit seiner Entscheidung die Anerkennung auf.