Aargauer Zeitung (CH), 8.10.99

Fall Kurde P.:
Kein Eintreten auf Strafanzeige

Bremgarten Bezirksamt erkennt keinen Grund

"Wegen Grundlosigkeit" tritt das Bezirksamt Bremgarten nicht auf die Strafanzeige von SP-Nationalrätin Agnes Weber aus Wohlen gegen den Wohler Lehrer und CVP-Grossrat Erwin Meier ein. Meier hatte sich in einem Leserbrief zum Verhalten eines 20-jährigen Kurden geäussert, der aus der Schweiz hätte ausgewiesen werden sollen. Weber sah in dieser Meinungsäusserung eine Verletzung des Amtsgeheimnisses und erstattete gegen Meier Strafanzeige. Die SP-Nationalrätin ist in den Fall involviert, weil sie zusammen mit der grünen Nationalrätin Katrin Kuhn ein Unterstützungskomitee gegen die Ausweisung des jungen Kurden gegründet hatte.

Das Bremgarter Bezirksamt beruft sich in seiner Nicht-Eintretensbegründung darauf, dass Meier das Amtsgeheimnis nicht habe verletzen können, weil er in seinem Leserbrief Tatsachen und persönliche Meinungen offenbart hatte, die er nicht in seiner Eigenschaft als Lehrer des betreffenden Schülers erfuhr. Vielmehr habe er den Schüler so beschrieben, wie es jedermann in diesem Schulhaus mit eigenen Augen hat feststellen können. Das Verhalten des jungen Kurden sei deshalb kein Geheimnis gewesen. Zudem sei der Schüler ja nicht namentlich genannt worden. Die Behauptungen von Weber würden also nicht zutreffen. Ein strafbares Verhalten von Lehrer Meier liege demnach nicht vor.

Die gleich lautende Strafanzeige von Weber gegen den Wohler Gemeinderat Harold Külling ist demgegenüber noch hängig. (O. K.)