Landeszeitung Lüneburger Heide, 8.10.99

PKK-Mitglied verurteilt

Gericht setzt Strafe wegen Freiheitsberaubung zur Bewährung aus

rast Lüneburg. Zehn Monate lang saß ein 36 Jahre alter Kurde in Untersuchungshaft. Am Donnerstag verurteilte ihn die Staatsschutzkammer am Landgericht Lüneburg wegen Freiheitsberaubung und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde - der Mann konnte das Gericht als freier Mann verlassen.

"Er war als Kader im Großraum Hannover für die verbotene Arbeiterpartei PKK tätig", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. In dieser führenden Funktion habe er maßgeblich dafür gesorgt, dass eine "Schulungsveranstaltung" organisiert wurde. Er habe im vergangenen Jahr jugendlichen Kurden aus dem gesamten norddeutschen Raum ein "14-tägiges Feriencamp mit kulturellem Angebot" versprochen. Der 36-Jährige habe aber verschwiegen, "dass dabei das Verständnis der Jugendlichen für den Kampf der kurdischen Partei" gefördert werden sollte. Mehrere Jugendliche seien so in ein "Schulungszentrum" bei Kiel gekommen.

Dieses Zentrum diente laut Richter dazu, "Nachwuchs für die PKK auszuwählen". Dieser Nachwuchs sei dann in einem weiteren Zentrum in Holland über Monate hinweg intensiver geschult worden - "zum Teil ohne Wissen der Eltern, die hatten keine Ahnung, wo ihre Kinder waren". Die jungen Kurden hätten dieses Zentrum auch nicht verlassen dürfen. Das wertete das Gericht als Freiheitsberaubung in Tateinheit mit der Entziehung Minderjähriger.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten auch vorgeworfen, dass er Kurden beauftragte, bei ihren Landsleuten "Spenden" und "Jahresbeiträge" mit Gewalt einzusammeln. So seien mehr als vier Millionen Mark zusammengekommen. Das konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Da er jedoch für diese PKK-Aktionen verantwortlich zeichnete, wertete dies das Gericht als Zuwiderhandlung gegen das Vereinsgesetz.