HANDELSBLATT, 28.8.1999

Türkisches Parlament verabschiedet Reue-Gesetz für PKK-Mitglieder

Auf sechs Monate begrenzt

dpa ANKARA. Das türkische Parlament hat am späten Donnerstagabend in Ankara ein so genanntes Reue-Gesetz für Rebellen der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verabschiedet. Von dem Gesetz können aber nur PKK-Mitglieder profitieren, die unter anderem die Waffen niederlegen und an keinen Kämpfen beteiligt waren, berichtete die türkische Nachrichtenagentur Anadolu. Die PKK-Rebellen haben vor kurzem damit begonnen, vor der selbst gesetzten Frist des 1. September die Türkei zu verlassen.

Das Gesetz ist auf sechs Monate begrenzt. Es sieht auch Strafminderungen für bereits Inhaftierte vor, die Informationen über die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) weitergeben. Rebellen, die jedoch Sicherheitskräfte getötet haben, können von dem Gesetz nicht profitieren, hieß es. Es ist unterdessen nicht klar, bei wie viele Rebellen das Reue-Gesetz angewandt werden kann. Das Gesetz wurde mit 214 gegen 33 Stimmen verabschiedet. Zahlreiche Abgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

Die PKK hatten erst vor kurzen mitgeteilt, dass sie vorzeitig die Türkei verlassen werden. "Ohne auf den 1. September zu warten, haben unsere Kampfgruppen begonnen, Nord-Kurdistan (den Südosten der Türkei) zu verlassen", hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung des PKK-Führungsrates. "Wir haben den Krieg eingestellt, und es gibt nur noch geringe Kämpfe, die nicht von uns angezettelt werden", hieß es weiter. Einem Aufruf des inhaftierten und zum Tode verurteilten PKK-Führers Abdullah Öcalan vom 2. August folgend, hatte der PKK-Führungsrat einen einseitigen Waffenstillstand erklärt und seine Kämpfer aufgefordert, vom 1. September an die Türkei zu verlassen.