Frankfurter Neue Presse, 19.8.1999

Geldspenden für die PKK gefordert - vier Jahre Haft

Frankfurt. Zu vier Jahren Haftstrafe wegen Erpressung für die illegale Kurden-Organisation PKK hat das Landgericht Frankfurt einen 35 Jahre alten kurdischen PKK-Funktionär verurteilt. Als Mitbeteiligter an der Erpressung erhielt ein 31-jähriger kurdischer PKK-Angehöriger zweieinhalb Jahre Haftstrafe.

Nach Feststellung des Gerichts hatten die beiden Kurden im Zeitraum 1996 bis 1998 von einem Geschäftsmann türkischer Nationalität und kurdischer Herkunft in Weiterstadt (Kreis Darmstadt) den Geldbetrag in zwei Raten zu Gunsten der in Deutschland verbotenen PKK erpresst.

Als Druckmittel dienten dem Urteil zu Folge wiederholte Drohungen gegen den Geschäftsmann und dessen Familie, unter anderem mit Entführung seiner Kinder. Die Geldforderung war zunächst auf 50 000 Mark beziffert und wurde später auf 30 000 und schließlich auf 20 000 Mark reduziert. Der Geschäftsmann leistete zunächst eine Anzahlung von 3500 Mark und zahlte nach erneuten Drohungen einen weiteren Betrag von 15 000 Mark. Wegen des Restbetrags von 1500 Mark wurde er weiter unter Druck gesetzt, bis seine Ehefrau aus Sorge um die Kinder Anzeige erstattete und die beiden Kurden festgenommen wurden.