Frankfurter Rundschau 18.7.1999

Abschiebung kurdischer Familie gescheitert

ESCHWEGE. Die Ausländerbehörde des Werra-Meißner-Kreises hat am Dienstag vergeblich versucht, eine elfköpfige kurdische Familie abzuschieben: Drei Angehörige (im Alter von 15 bis 17) suchten mit Blick auf anrückende Polizisten das Weite, und die Abschiebung des jüngsten Kindes (5) wurde vom Kasseler Verwaltungsgericht (VG) gestoppt, weil das Asylverfahren des Kindes noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Da ein Kleinkind nicht allein in der Bundesrepublik zurück gelassen werden kann, darf auch die Mutter bis auf Weiteres nicht abgeschoben werden.

Die betroffenen Kurden kamen 1988 mit vier Sprösslingen in die Bundesrepublik, vier weitere Kinder wurden hier geboren, darüber hinaus nahm die Familie noch ein Kind in Pflege. Alle Anträge auf Asyl wurden abgelehnt, ebenso die Klagen gegen die Entscheidungen. "Es wurde alles ausgeschöpft, was unser Rechtsstaat zulässt", sagte der Leiter der zuständigen Ausländerbehörde, Peter Riebold. Weil dann "eines schönen Tages Schluss ist", sei die Abschiebung nunmehr verfügt worden.

Die acht Pesonen, die zum Frankfurter Flughafen gebracht wurden, erwiesen sich laut Riebold indes als "flugunwillig" und konnten deshalb nicht in ihr Heimatland geflogen werden. Denn in diesen Fällen müssten die Betroffenen auf dem Flug von Bundesgrenzschutz-Beamten begleitet werden; das sei gestern nicht möglich gewesen, hieß es.

Folglich wurden die acht Personen nach Eschwege zurück gebracht. Riebold rechnete vor, dass der gesamte Einsatz rund 10 000 Mark gekostet habe. Er kündigte an, "an einem anderen Tag erneut unser Glück zu versuchen". Denn "wer nicht hierher gehört", werde abgeschoben.

Derweil werden Proteste laut gegen die Abschiebung der kurdischen Familie, die sich im Laufe der Zeit vollständig eingegliedert haben soll. Kritisiert wird vor allem der Zeitpunkt - vor Abschluss des letzten Asylverfahrens für das Kleinkind - und die "unmenschliche Nacht- und Nebelaktion". ari