Berliner Morgenpost, 18.7.1999

Gericht: Asta der FU muss sich bei politischen Äußerungen zügeln

Von Ulrike Ruppel

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Asta der Freien Universität (FU) untersagt, sich zu allgemeinpolitischen Themen ohne unmittelbaren Hochschulbezug zu äußern sowie derartige Tätigkeiten Dritter zu unterstützen. Dieses Urteil gilt zunächst für die Studiendauer jener neun Studenten, die gegen die fortgesetzten allgemeinpolitischen Aktivitäten des Asta geklagt hatten. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder von 5 bis 500 000 Mark.

Vor diesem Urteil in erster Instanz hatte es eine einstweilige Anordnung und zwei Ordnungsgeldbeschlüsse gegeben. 5000 Mark wurden bereits fällig, nachdem der Asta 1998 zu einer Veranstaltung «Asyl und Abschiebung» eingeladen hatte.

Wie Richter Alexander Wichmann erklärte, waren den Klägern mehrere Artikel in der Asta-Zeitschrift «Neues Dahlem» aufgestoßen, die sich etwa mit öffentlichen Gelöbnissen auseinandersetzten. Der Anwalt der Kläger, Uwe-Lehmann-Brauns, verwies zudem auf ein «Anti-Papst-Konzil» und die Unterstützung einer eritreischen Zeitschrift aus Mitteln der Studierendenschaft. Da es sich bei der Zugehörigkeit um eine beitragspflichtige Zwangsmitgliedschaft handele, seien solche Aktivitäten unzulässig. Nach Worten von Kläger Florian Schuck trägt die allgemeinpolitische Betätigung zur Entfremdung des Asta von der Mehrheit der Studierenden bei.

Der Anwalt der Gegenseite, Hans-Christian Ströbele, zitierte das Berliner Hochschulgesetz, welches dem Asta in Bezug auf Hochschule und Gesellschaft ein politisches Mandat einräume. Richter Wichmann pochte indessen auf den Hochschulbezug, den er wesentlich enger fasste und beispielsweise beim Thema «Kurden in der Türkei» nicht gegeben sah. Ströbele hielt dagegen, dass an der FU Türken und Kurden studierten: «Deshalb muss man sich dem Problem stellen.»

Von der Hochschulrelevanz des Themas «Rassismus» konnte Asta-Vertreter Kaya Deniz den Richter allerdings überzeugen: Äußerungen wie «Affen unterrichte ich nicht» oder «Wollen Sie bei mir putzen?» kämen auch an der FU vor. Nach Ansicht des Richters hatte es der Asta allerdings versäumt, diese Zusammenhänge im Vorfeld der Rassismus-Veranstaltungen deutlich zu machen. Mit der Ankündigung «Wir nehmen den Maulkorb ab» sei vielmehr der Eindruck entstanden, der Asta wolle sich über die Rechtsprechung hinwegsetzen.