junge Welt 17.8.1999

Kriegführung gegen die Umwelt (Teil II und Schluß)

Anklageschrift der Unabhängigen Untersuchungskommission zur Erforschung der Kriegsverbrechen der USA und der NATO gegen das Volk von Jugoslawien.

Von Ramsey Clark

Die Luft- und Raketenangriffe der USA erzeugten vorsätzlich eine weiträumige, anhaltende und schwere Umweltkatastrophe in Jugoslawien. Die Belastung der Luft allein durch Überflüge erhöhte die Verschmutzung der Atmosphäre um ein Vielfaches. Tausende Tonnen von Sprengstoff setzten enorme Mengen von Chemikalien in der Luft frei, ließen Wolken von Staub aufsteigen und lösten Feuersbrünste aus, die oft tagelang wüteten. Chemie-, Petrochemie-, Öl- und Gas-Verarbeitungsanlagen, Lager und Transporteinrichtungen, die in der Nähe von Belgrad, Novi Sad, Nis und anderen größeren Städten vorsätzlich als Zielobjekte getroffen wurden, setzten weite Teile der Bevölkerung gefährlichen Umweltgiften aus. Abgereichertes Uran, das über Kosovo und das übrige Serbien verstreut wurde, wird das Leben für Generationen bedrohen. (Haager Abkommen, Art. 22. und 23; Genfer Zusatzprotokoll 1977, Art. 48, 51, 54, 55; Stockholmer Deklaration über die Umwelt des Menschen 1972; Grundsätze 1 und 2 - UN-Umweltkonferenz - et al.) (13) Durchsetzung von UN-Sanktionen zur Verarmung und Schwächung des jugoslawischen Volkes, die ein völkermörderisches Verbrechen gegen die Menschheit darstellen Die USA begannen bereits vor 1989 ihren ökonomischen Angriff auf Jugoslawien mit dem Ziel der politischen Zerschlagung und des erzwungenen wirtschaftlichen Niedergangs. Sie veranlaßten den Internationalen Währungsfonds, seine schärfste Schocktherapie anzuwenden, um die jugoslawische Produktivität anzugreifen, die Auslandsschulden des Landes zu erhöhen und sein Vermögen ausländischem Kapital zugänglich zu machen, und zwar durch die Beseitigung von Handelsschranken und die Privatisierung lebenswichtiger öffentlicher Industrien sowie Handels- und Versorgungsunternehmen und -einrichtungen. Im Mai 1991 stoppte Außenminister Baker jede Hilfe der USA an alle sechs jugoslawischen Teilrepubliken und legte gegen künftige Kredite des IWF sein Veto ein. Damit wurde ein gewaltiger ökonomischer Anreiz und ein starkes politisches Argument der gegen Belgrad gerichteten Opposition für die Abtrennung anderer Teilrepubliken von Serbien geschaffen. Die USA setzten UN-Sanktionen gegen Jugoslawien durch, aber entlasteten von diesen Sanktionen diejenigen Teilrepubliken, die von Jugoslawien abfielen. Die Sanktionen vernichteten die gesamte Wirtschaft Jugoslawiens in einem Grade, daß eine normale Wachstumsrate unter Bedingungen ohne US-Zwangsmaßnahmen 30 Jahre erfordern würden, um Jugoslawien wieder auf das Produktivitätsniveau von 1989 zu bringen. Der Produktionswert für alle sechs Teilrepubliken Jugoslawiens war 1989 pro Kopf 6 220 US-Dollar. Heute beträgt er für Serbien und Montenegro, die verbliebenen Teilrepubliken Jugoslawiens, 1 510 US-Dollar. Vor der Zerschlagung wurden neunzig Prozent des Handels zwischen den sechs Teilrepubliken abgewickelt. Alle ehemaligen Teilrepubliken haben wirtschaftlich gelitten, aber Jugoslawien mit kaum 40 Prozent seiner Bevölkerung von 1990, einschließlich des Kosovo, verzeichnete einen weitaus größeren wirtschaftlichen Niedergang als die begünstigten nördlichen Teilrepubliken Slowenien und Kroatien, die heute in noch größerem Maße mehrheitlich römisch-katholisch sind als vor der Sezession. Die Sanktionen gegen Jugoslawien dauern an, und Serbien, mit Ausnahme des Kosovo, ist von geplanten Reparationen und Hilfen für den Wiederaufbau zur Überwindung der Bombenschäden und wirtschaftlichen Zerrüttungen ausgeschlossen. Die Sanktionen hatten einen bei weitem schädlicheren Effekt für Leben, Gesundheit, Wirtschaft und Lebensqualität in Jugoslawien als der militärische Angriff. Sie bewirkten, daß die Todesrate stieg, die Lebenserwartung sank, die Lebensmittelversorgung und die medizinische Versorgung reduziert und die Produktion heruntergefahren wurden. Wie im Irak und anderswo sind die Sanktionen ein wirtschaftliches Verbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschheit und Völkermord. (Nürnberger Tribunal, Grundsatz V c, Verbrechen gegen die Menschheit; Völkermordkonvention; Genfer Zusatzprotokoll 1977, Art. 48, 54, 55) (14) Einsetzung eines illegalen Ad-hoc-Straftribunals zur Zerstörung und Dämonisierung der serbischen Führung Die USA, vertreten durch die Angeklagte Madeleine Albright, zwangen den UN-Sicherheitsrat, in Verletzung der UN-Charta Ad- hoc-Straftribunale für Jugoslawien und Ruanda zu schaffen, um die ihnen feindlichen Führer in diesen beiden Ländern niederzumachen und zu dämonisieren und ein drohendes Signal gegen Führer anderswo zu setzen. Die UN-Charta ermächtigt nicht zur Schaffung von Straftribunalen. Die USA widersetzten sich nachdrücklich dem Vertrag über die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs, der im Juli 1998 in Rom von 120 Staaten gebilligt wurde und gegenwärtig im Stadium des Ratifikationsverfahrens durch die Unterzeichnerstaaten ist; denn sie sind nicht willens, ihre Führer oder ihr militärisches Personal der Jurisdiktion eines unabhängigen Internationalen Gerichtshofs und der Geltung des internationalen Rechts zu unterwerfen. Durch das gezielte Vorgehen mit Ad-hoc- Tribunalen und der Anklage wegen Völkermord gegen einzelne Gegner erreichen sie deren internationale Isolierung, üben auf deren eigene Länder Druck aus, sie von der Macht zu entfernen, korrumpieren und politisieren die Justiz und benutzen den Anschein des neutralen internationalen Rechts, um Gegner als Kriegsverbrecher zu verurteilen und zu bestrafen und selbst als Vorkämpfer des Rechts dazustehen. (UN-Charta; Statut des Internationalen Gerichtshofs; UDHR; ICCPR) (15) Benutzung von kontrollierten internationalen Medien zur Schaffung und Aufrechterhaltung der Unterstützung für beliebige Anschläge der USA und zur Dämonisierung Jugoslawiens, der Slawen, Serben und Moslems als Völkermörder Die für die USA Angeklagten haben die Presse- und Medienberichterstattung über Jugoslawien sowie über die Angriffe der USA gegen das Land systematisch kontrolliert, angeleitet, manipuliert, falsch informiert und Beschränkungen unterworfen, um eine öffentliche Unterstützung für die massiven Bombardierungen des wehrlosen Jugoslawien, einschließlich des Kosovo, zu erreichen, wie schon bei Libyen, Irak, Afghanistan, dem Sudan und anderswo. Die internationalen Medien haben die politischen Ziele der weiteren Fragmentierung Jugoslawiens und anderer Regionen unterstützt und begeistert befürwortet; dabei haben sie jede Region unter dem Gesichtspunkt der inneren Spaltung behandelt, selektierte Vertreter von Regierungen, sonstige politische Führer, Generäle, Offiziere und Soldaten als des Völkermords schuldige Täter dämonisiert. Auf diese Weise kontrollieren sie andere Nationen mit der Drohung öffentlich befürworteter Raketen- und Bombenangriffe und vernichtender Wirtschaftssanktionen, erzeugen in der Öffentlichkeit der USA Akzeptanz und Unterstützung für künftige Aktionen gegen andere Länder und für die Erhöhung der Militärhaushalte, um eine expandierende globale Rolle der militärischen Präsenz und Kontrolle der USA zu unterstützen. (16) Einrichtung einer langfristigen militärischen Besatzung durch NATO-Kräfte in strategischen Teilen Jugoslawiens Die USA haben wie schon in Bosnien die angeklagten NATO- Mitgliedsstaaten und andere gezwungen, militärische Besatzungstruppen zur Besetzung des Kosovo zur Verfügung zu stellen und zu unterstützen, um wichtige Teile Jugoslawiens physisch zu kontrollieren und damit eine andauernde Abtrennung und innere Aufspaltung von Staaten und Völkern durchzusetzen, die Bevölkerungen weiter zu schädigen, gegen die Einwanderung aus Kleinasien, den arabischen Staaten des Mittleren Ostens und Nordafrikas und den ehemaligen Republiken der Sowjetunion und von anderswo her Schranken zu errichten. Sie beabsichtigen damit auch, eine Pufferzone zwischen Europa und den genannten Regionen zu schaffen, indem sie das Staatsgebiet getrennter, innerlich gespaltener und verelendeter Bevölkerungsgruppen von Slawen, Serben, Christlich-Orthodoxen, Kosovo-Albanern und anderen kontrollieren. Schließlich wollen sie damit die NATO- Mitgliedsstaaten für die weitere Beteiligung an Aktionen gegen andere Nationen vorbereiten und konditionieren. (UN-Charta; NATO-Vertrag, Art. 1, Nichteinmischungsdeklaration) (17) Versuch der Zerstörung der Souveränität, des Selbstbestimmungsrechts, der Demokratie und Kultur der slawischen und anderer Völker Jugoslawiens Die USA haben versucht, die Souveränität Jugoslawiens, das Selbstbestimmungsrecht seiner Völker, die von ihm entwickelten demokratischen Institutionen sowie seine das Erbe, die Werte und Traditionen prägende Kultur zu zerstören. Die USA stürzten 1953 die demokratisch gewählte Regierung Mossadegh im Iran, die sie durch den Schah des Iran ersetzten, der 25 Jahre absolut herrschte; die demokratisch gewählte Regierung Arbenz in Guatemala, auf die vierzig Jahre brutaler Regierungen folgten; die demokratisch gewählte Regierung Lumumba im Kongo im Jahre 1962, was bis heute gewalttätige Diktatoren nach sich zog; die demokratisch gewählte Regierung Allende in Chile, die Gesundheit und Erziehung sowie soziale und ökonomische Gerechtigkeit versprach; sie wurde ersetzt durch eine Herrschaft von Terror und Diktatur unter General Pinochet, der nun von Spanien und anderen Nationen wegen Menschenrechtsverletzungen gesucht wird. Ferner wurden vom Volk gewählte Führer in Vietnam, Pakistan, den Philippinen, Panama, Haiti und anderswo durch US-Surrogate ersetzt. Die USA haben seit vierzig Jahren Kuba und sein ganzes Volk angefeindet, angegriffen und blockiert. Die UN-Generalversammlung verurteilte im Dezember 1998 die USA wegen ihrer Blockade gegen Kuba mit 155 zu zwei Stimmen. In zu vielen hier nicht zu nennenden Ländern auf fünf Kontinenten haben die USA repressive Regierungen unterhalten; immer ging es um die Zerstörung der Kulturen, die das Volk, seine Geschichte, seinen Charakter, seine Werte, seine Kunst, Literatur und Musik bestimmen, mit kommerziell verwertbaren Produkten ohne substantiellen Wert, mit dem alles bestimmenden Zweck des Profits, der aus Armen herausgeholt wird. Ein Ziel der US-Politik ist die Verankerung des Glaubens, daß nur ein einziges System funktioniert, der Kapitalismus, daß nur eine einzige Kultur Wert hat, die der USA und Westeuropas, und daß die Geschichte mit der Globalisierung der US-Kultur endet. (UDHR, ICCPR, ICESCR) (18) Ziel der USA: Beherrschung, Kontrolle und Ausbeutung Jugoslawiens, seiner Bevölkerung und seiner Ressourcen Das langfristige Ziel aller den Gegenstand dieser Anklage bildenden Handlungen besteht darin, die armen Nationen dieser Welt und die armen Leute der USA und anderer reicher Länder zu beherrschen, zu kontrollieren und auszubeuten, um die Konzentrationen der Reichen noch reicher und mächtiger zu machen und die Massen armer, überwiegend dunkelhäutiger Menschen durch Angst, Machtlosigkeit, Armut sowie mit Brot und Spielen ruhigzustellen. (19) Mittel der USA: militärische Gewalt und ökonomischer Zwang Die USA, die beinahe ein Monopol an Atomwaffen, Militärflugzeugen, Raketen, modernen Panzerfahrzeugen, Feuerkraft, Ausrüstungen und höchstentwickelter Technologie besitzen, erweitern kontinuierlich ihre Zerstörungskraft. Für ihre Militärmacht geben sie mehr aus als die übrigen Mitglieder des Sicherheitsrats zusammen. In diesem Jahr werden sich die US- Militärausgaben auf nahezu 300 Milliarden Dollar belaufen. Die dämonisierte Volksrepublik China wird 34 Milliarden Dollar ausgeben, wobei sie für jeden Dollar weitaus weniger Zerstörungskraft erwirbt. Die USA verkaufen mehr zerstörerische Waffen an andere Regierungen sowie an Gruppen, die Regierungen stürzen wollen, als die übrigen Waffenexportierenden Länder zusammen. Oft besteht die Absicht darin, daß die Empfänger sich gegenseitig umbringen, ein bevorzugtes Mittel, Vorherrschaft zu erlangen. Die USA verkaufen keine Waffen, die sie nicht ohne eigene bedeutende Verluste zerstören können. Die USA nutzen ihre enorme wirtschaftliche Macht, ausländische Regierungen zu zwingen, ihren Wünschen ohne Rücksicht auf die Interessen der eigenen Bevölkerung willfährig zu sein. Allein die Androhung wirtschaftlicher Sanktionen zwingt Länder, Forderungen der USA gegen ihre Souveränität und ihr Eigeninteresse zu erfüllen.

C. Angestrebte Ziele des Rechtsbehelfs

1. Freiheit für alle Völker des Balkans, in eigener Entscheidung eine Föderation zu bilden, um politische, zivile, soziale, ökonomische und kulturelle Unabhängigkeit für alle Völker der Region zu schaffen 2. Umfassende Anstrengungen zur Förderung der gegenseitigen Achtung, der gemeinsamen Interessen und der freundschaftlichen Bande zwischen Moslems, Slawen und allen ethnischen und religiösen Gruppen des Balkans 3. Striktes Verbot aller Formen der ausländischen Einmischung oder der Vereitelung von Anstrengungen zur Herstellung der Einheit, des Friedens und der Stabilität auf dem Balkan. 4. Wiederherstellung der friedenssichernden Funktionen der UN und Reformen der UN, die sie effektiv machen 5. Abschaffung der NATO 6. Volle Rechenschaft von Einzelpersonen und Regierungen für verbrecherische und andere widerrechtlich begangene militärische Anschläge und ökonomische Ungerechtigkeiten, einschließlich Sanktionen, gegen das Volk von Jugoslawien, sein Leben, seine Ressourcen, seine Umwelt, unter Einschluß von Strafverfolgungen und Reparationsleistungen, die ausreichen, die ganze Bevölkerung in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich befunden hätte, hätte sie nicht unter den gegen sie begangenen Unrechtshandlungen zu leiden, sowie von Hilfsmitteln zur Gestaltung einer besseren, der Entscheidung des Volkes entsprechenden Zukunft 7. Abschaffung des illegalen Ad-hoc-Straftribunals für Jugoslawien und Gestaltung eines rechtmäßigen internationalen Tribunals, das mit weltweiter, nicht diskriminierender Zuständigkeit in der Lage ist, eine rechtmäßige und gesetzeskonforme Rechtsprechung auszuüben 8. Schaffung eines angemessenen Zugangs zu den Medien, um die Welt über die Destruktivität des Einsatzes von Hochtechnologie-Waffen der USA gegen arme, wehrlose Bevölkerungen und die Praxis des Völkermords durch Sanktionen zu informieren 9. Rückzug aller ausländischen Truppen vom Balkan zum frühestmöglichen Zeitpunkt sowie sofortiger Rückzug der Streitkräfte der USA aus den NATO-Ländern und von anderswo

Umfang der Ermittlungen

Die Untersuchungskommission wird sich wegen der dominierenden Rolle der USA bei den militärischen und anderen rechtswidrigen Aktionen gegen Jugoslawien schwerpunktmäßig mit dem kriminellen Verhalten der USA befassen, das von der NATO unterstützt und gefördert wurde. Die USA erlitten nicht ein einziges Todesopfer, während sie Tausende von Toten in Jugoslawien zu verantworten haben. Die USA bilden den Schwerpunkt auch wegen der Gefahr fortgesetzter US-Aktionen gegen das Volk von Jugoslawien und des Risikos von Luft- und Raketenschlägen gegen andere Nationen, und dies im Hinblick auf die Rückfälligkeitsbilanz der USA. Die Untersuchungskommission wird Beweismaterial über kriminelle Handlungen von allen in den Konflikt einbezogenen Personen und Regierungen erbitten und entgegennehmen, weil sie meint, daß hier internationales Recht anzuwenden ist. Sie ist davon überzeugt, daß »Siegerjustiz« nicht Recht ist, sondern die Verlängerung des Krieges durch Gewalt der vorherrschenden Partei. Die Propaganda und internationale Medienberichterstattung der USA dämonisierte Jugoslawien, seine Führung, Serben und Moslems ihren Zwecken entsprechend, aber nahm nur selten Notiz von den verbrecherischen Zerstörungen Jugoslawiens durch Aktionen der USA, wie in dieser Anklage dargelegt. Es sind umfassende Anstrengungen zu unternehmen, um Beweise zu sammeln und auszuwerten, um jedes Verhalten, das ein Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit darstellt, objektiv zu beurteilen und um die ermittelten Fakten der Weltöffentlichkeit als oberster Instanz zur Beurteilung vorzulegen. Dabei muß sich jede ernsthafte Bemühung schwerpunktmäßig mit den USA befassen. Nach Meinung der Untersuchungskommission ist die Konzentration auf die kriminellen Handlungen der USA wichtig, der Sache angemessen und der einzige Weg, um die volle Wahrheit sowie eine ausgewogene Sichtweise und die in der Anwendung juristischer Prozeduren notwendige Unvoreingenommenheit angesichts dieser großen menschlichen Tragödie zum Tragen zu bringen.

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