junge Welt 17.8.1999

Abschiebung trotz Todesgefahr

DFG-VK fordert Asyl für kurdischen Kriegsdienstverweigerer

Der 18jährige Kurde Garbi Yildirim, der seit acht Jahren in der Bundesrepublik lebt, soll in die Türkei abgeschoben werden. Dort würde ihn die Einberufung zum türkischen Militär erwarten. Der junge Kurde war von seiner Familie aus Kurdistan weggeschickt worden, damit er nicht für das türkische Militär kämpfen muß. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, obwohl Kriegsdienstverweigerern in der Türkei massive Mißhandlungen drohen. Seit dem 5. August befindet sich der Kurde in Abschiebehaft. Von seiner Anwältin ist mittlerweile ein Antrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt worden, bis über eine Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages entschieden ist. Von den deutschen Asylbehörden und auch von Gerichten werden die Gefahren, die vor allem kurdischen Wehrpflichtigen beim türkischen Militär drohen, regelmäßig ignoriert. Für die Betroffenen hat dies oftmals fatale Folgen. Der 24jährige türkische Kriegsdienstverweigerer Süleyman Aksoy, dessen Asylantrag ebenfalls abgelehnt wurde, überlebte seine Militärdienstzeit in der Türkei nicht. Nach seiner im Januar erfolgten Abschiebung in die Türkei wurde er dem Militär eingegliedert. Mitte Juli teilte das Militär seinen Eltern mit, er habe »Selbstmord« begangen. Eine Autopsie verweigerten die Behörden. Als die Eltern dennoch das Grab öffneten, fanden sie einen verstümmelten Leichnam vor. Auch Garbi Yildirim begründete seinen Asylantrag mit dem drohenden Militärdienst. Er hat bereits mehrfach öffentlich bekundet, daß er nicht bereit ist, im türkischen Militär zu dienen. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird von der Türkei nicht anerkannt, obwohl die UNO schon 1989 Kriegsdiensverweigerung als Menschenrecht deklariert hat. Kriegsdienstverweigerern bleibt daher nur die Flucht ins Ausland. Dennoch sind deutsche Behörden bisher nicht bereit, ihnen den Status politisch Verfolgter zuzugestehen. Das deutsche Asylrecht ist nicht auf dem notwendigen Stand. Es muß davon ausgegangen werden, daß Garbi Yildirim im Falle einer Abschiebung Gefahr für sein Leben droht. Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen fordert, Kriegsdienstverweigerung endlich als Asylgrund anzuerkennen. Deserteure und Kriegsdienstverweigerer sind politisch Verfolgte, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland das Recht auf Kriegsdienstverweigerung vorenthalten wird. Die DFG-VK hat das Verwaltungsgericht Stade in einem offenen Brief aufgefordert, die Abschiebung auszusetzen und Garbi Yildirim Asyl zu gewähren. (jW)