Berliner Morgenpost, 4.8.99

Ankläger legen Revision gegen Kurden-Urteil ein

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die neunmonatige Bewährungsstrafe in einem Kurden-Prozess wegen Landfriedensbruchs und Widerstandes gegen Polizeibeamte Revision eingelegt. Darüber informierte Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem Schreiben. Karge habe darin betont, bei einer Aufhebung des Urteils durch das Kammergericht, werde versucht, in einer neuen Hauptverhandlung «eine angemessene Strafe» zu erzielen, teilte GdP-Landeschef Eberhard Schönberg gestern mit.

Die GdP hatte scharfe Kritik an zwei Urteilen gegen am Sturm auf das israelische Generalkonsulat beteiligte Kurden geübt. Die Verurteilungen wegen schweren Landfriedensbruchs und Widerstandes gegen Polizisten zu Bewährungsstrafen würden von den Tätern mit Sicherheit als «Freispruch» und «Freifahrschein» gewertet, erklärte Schönberg. Er sei «ungeheuerlich», dass der Richter in seiner Urteilsbegründung die Taten mit einer angeblich völlig überforderten Ordnungsmacht und einer Art Ausnahmezustand nach Festnahme des Kurdenführers Özalan entschuldigt habe. ADN