Frankfurter Neue Presse, 23.7.

Arzt gegen Hilfe bei Abschiebungen

Frankfurt. Ein Ende ärztlicher Unterstützung von Abschiebungen hat der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer Hessen gefordert. Die Flugbegleitung bei Zwangsabschiebungen von Asylbewerbern seien mit den ethischen Grundsätzen der Berufsordnung nicht zu vereinbaren, sagte der Mediziner Ernst Girth.

Die gelte auch für Atteste und die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka, wenn es aus ärztlicher Sicht Hindernisse für eine Abschiebung gebe. Ärzte müßten im Auftrag der Staatsgewalt oft unter Zeitdruck und Verständigungsproblemen die Reisefähigkeit von Asylbewerbern beurteilen. Dies sei nicht verantwortbar.

Girth berichtete von einem Fall vom 8. Juli, als eine dreiköpfige kurdische Familie aus Windecken (Kreis Hanau) in die Türkei abgeschoben werden sollte. Aus Verzweiflung sei die Frau aus dem Fenster der Erdgeschoßwohnung gesprungen und habe sich an Kopf und an Bein verletzt. Dennoch habe ein Arzt des Gesundheitsamtes und später ein Arzt des Bundesgrenzschutzes (BGS) die Frau als reisefähig eingeschätzt. Die Abschiebung wurde nach Angaben Girths abgebrochen, als ein Mitglied der Flugzeugbesatzung den Transport ablehnte.

Der BGS bestätigte den Vorfall, hat aber nach Aussage seines Sprechers Klaus Ludwig die Abschiebung selbst abgebrochen. "Wir machen nicht Abschiebung um jeden Preis", sagte Ludwig. Die Kurdin sei zwar am Fuß verletzt gewesen, habe aber gehen können. "Sie leistete massiven Widerstand, ging auf die Beamten los und warf sich auf den Boden."