Giessener Anzeiger, 20.7.99

Kurden-Demonstration verboten
Anordnung der Stadt eingehalten - Polizei dennoch da

GIESSEN (jl). Ein größeres Polizeiaufgebot, besonders im Bereich des Kirchenplatzes sorgte gestern nachmittag für Aufsehen, zumal rein optisch kein Grund für diese Präsenz erkennbar war. Doch einen Grund gab es natürlich für diesen Einsatz. Am Donnerstag vergangener Woche war für den gestrigen Tag im Namen des deutsch-kurdischen Freundschaftsvereins eine Sitzdemonstration auf dem Kirchenplatz angemeldet worden. Diese Kundgebung wurde aber von Ordnungsamt der Stadt verboten. Und nicht nur diese, sondern auch jede andere Ersatzveranstaltung im Bereich der Stadt an diesem und den darauffolgenden sieben Tagen. Da nun nicht ganz klar war, ob doch einige Personen gegen das gegen PKK-Führer Öcalan verhängte Todesurteil demonstrieren würden, war man auf Seiten der Ordnungskräfte vorbereitet. Die Kundgebung wäre verhindert worden. Doch die Veranstalter der Demonstration fügten sich offensichtlich dem Verbot und niemand erschien auf dem Kirchenplatz.

Als Begründung für die Ablehnung der Kundgebung führte das Ordnungsamt unter anderen an, sie gefährde nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen die Rechtsordnung und bedeutende Rechtsgüter einzelner (Leben, Gesundheit und Eigentum) als Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit. Es sei davon auszugehen, daß die Sitzdemonstration vor dem Stadtturm zur Unterstützung der durch den Bundesinnenminister 1993 verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und deren Unterorganisationen genutzt werde. Kurz nach 18 Uhr hob die Polizei ihre Bereitschaft auf.