taz Berlin 19.7.99

Ausschuß will Schilys Aussage gerichtlich erzwingen

Untersuchungsausschuß wird Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht einreichen

Der Untersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses, der das Geschehen am israelischen Generalkonsulat im Zusammenhang mit der Verhaftung des Kurdenführers Abdullah Öcalan im Februar aufklären soll, will noch in dieser Woche die Bundesregierung gerichtlich zur Erteilung von Aussagegenehmigungen zwingen. Das berichtet der Spiegel in seiner heutigen Ausgabe. Vom Bundesverwaltungsgericht sollen der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, und Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Aussage vor dem Ausschuß gezwungen werden. Bisher hat die Bundesregierung die Aussagenehmigung für die beiden verweigert.

Der bündnisgrüne Ausschußvorsitzende Wolfgang Wieland hatte schon seit längerem angekündigt, daß der Ausschuß die Aussagegenehmigung für Frisch und Schily gerichtlich auf dem Weg einer einstweiligen Verfügung erwirken wolle. Ein Datum für das Einreichen der Klage war jedoch bisher nicht bekannt.

Der parlamentarische Ausschuß soll untersuchen, ob der Polizei bei den Kurdenprotesten am israelischen Generalkonsulat am 17. Februar Pannen unterlaufen sind. Bei den Ereignissen zwei Tage nach der Festnahme Öcalans waren vier Kurden durch Schüsse israelischer Wachleute ums Leben gekommen.

Laut Spiegel begründet das Bundesinnenministerium die Verweigerung der Aussagegenehmigung für Schily und Frisch damit, daß der Ausschuß auch "eine unzulässige Untersuchung des Wissens und Verhaltens von Behörden des Bundes" im Zusammenhang mit den Kurden-Ausschreitungen plane.