taz 13.7.1999

Betr.: Folterungen von abgeschobenen Kurden in der Türkei

"Bei den Folterungen von abgeschobenen Kurden in der Türkei handelt es sich keineswegs um Einzelfälle, wie das in der Vergangenheit immer wieder behauptet wurde, sondern um ein strukturelles Verfolgungsmuster." - Diese Auffassung des Sprechers von Pro Asyl, Heiko Kaufmann, scheint nun auch in das rot-grüne Regierungsdenken einzusikkern. In die Lageberichte des Auswärtigen Amts sollen künftig auch die Erkenntnisse von Menschenrechtsgruppen enfließen. Foto: Niedersächsischer Flüchtlingsrat

taz 13.7.1999

Betr.: Iman Genlik

Iman Genlik floh 1993 nach Deutschland, nachdem ein Cousin unter Folter angegeben hatte, er sei PKK-Mitglied. Genlik wurde trotz abgelehnten Asylantrags bis 1995 geduldet. Er wurde am 23. 2. 1998 aus Deutschland abgeschoben. In der Türkei wurde er mehrmals verhört und gefoltert. Der Menschenrechtsverein IHD dokumentierte seine Verletzungen. Im Juni 1998 gelang es Genlik, die Türkei illegal zu verlassen und wurde schließlich in Rumänien als Asylberechtigter anerkannt. Foto: Niedersächsischer Flüchtlingsrat

Betr.: Hüzni Almaz

Hüzni Almaz wurde nach Ablehnung seines Asylantrags am 5. 6. 1998 aus Deutschland ausgewiesen. Nach einem anonymen Hinweis wurde er am 19. 7. 1998 festgenommen und zu seinen Aktivitäten in Deutschland befragt. Er "gestand" unter Folter, er habe die PKK unterstützt, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Ihm wurden weitere Folterungen angedroht, falls er sein Geständnis vor Gericht widerrufen sollte. Am 9. 2. 1999 wurde er zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.