Express (Bonn), 10.7.

Prozess-Lawine gegen Kurden

Von DIRK KRAUSE-HOCHFELD Für einige werden die Proteste nun ein gerichtliches Nachspiel haben: Die Bonner Staatsanwaltschaft erhob gegen 40 Kurden Anklagen wegen Freiheitsberaubung, weitere 40 erhielten Strafbefehle.

Die Botschaften von Griechenland und Kenia waren in Bonn das Ziel der wütenden Demonstranten. Mit Steinen und Knüppeln bewaffnet verschaffte sich die Schar Zutritt, nahm Angestellte in Gewahrsam, zerdepperte Türen und Einrichtungen.

Auch wenn es in Bonn - anders als in Berlin, wo aus der israelischen Botschaft auf Demonstranten geschossen wurde -, keine Toten gab, sah die Bonner Staatsanwaltschaft doch genug Gründe, gegen die Demonstranten massiv vorzugehen.

Oberstaatsanwalt Bernd König teilte gestern mit, daß 40 Kurden in Kürze vor Gericht stehen: "Sie sollen sich neben schweren Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt vor allem wegen Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben." So wurden drei Botschaftsangestellte über Stunden an ihrem Arbeitsplatz festgehalten.

Gegen weitere 40 Kurden, die von den Fahndern als Mitläufer eingestuft wurden, ergingen dagegen lediglich Strafbefehle. In gut dreißig Fällen mußten die Akten zugeklappt werden. Da hatte sich die Polizei offensichtlich falsche Personalien aufschwatzen lassen. Briefliche Nachfragen der Justiz kamen mit dem Vermerk zurück: "Empfänger unbekannt".

Foto: Paul Wütende Kurden, hier nach dem Todesurteil gegen Öcalan. Bonn - 16. Februar 1999. Ein Tag, den kaum ein Kurde vergessen wird. Es ist der Tag, an dem ihr Führer, PKK-Chef Abdullah Öcalan, in Nairobi verhaftet und an die Türkei ausgeliefert wird. Und der Tag, an dem tausende von Kurden sich auf den Weg machen, um gegen die Festnahme zu protestieren.