Neue Westfälische, 24.6
"Ministerempfehlung unbekannt" 
"FiDel" könnte Kurden-Abschiebung nur noch mit Eilantrag aufhalten /ZAB: Von Karl Finke

Delbrück/Büren. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Bielefeld hat auch den erneuten Asylantrag des 22jährigen kurdischen Wehrdienstverweigerers Bülent Ozdemir (NW-Bericht) abgelehnt. Die Intitiative "Flüchtlinge in Delbrück - FiDel" könnte die Abschiebung des in der JVA Büren inhaftierten Familienvaters jetzt nur noch mit einem sogenannten Eilantrag aufhalten.

"Wir haben seinem Anwalt mitgeteilt, daß wir mit der Abschiebung warten würden bis ein Eilantrag vom Verwaltungsgericht Minden entschieden wäre - wenn er denn gestellt wird", erklärte Kreispressesprecher Helmut Tewes gestern auf Anfrage der NEUEN WESTFÄLISCHEN die Haltung der Ausländerbehörde beim Kreis Paderborn. Für einen positiven Entscheid müßte der Betroffene allerdings bislang nicht bekannte Argumente ins Feld führen.

Özdemir war 1994 aus der Türkei gefüchtet. Weil er anschließend den Wehrdienst verweigerte, hat ihn die Türkische Republik ausgebürgert. Nach dem ersten Asylantrag für die siebenköpfige Familie Özdemir sind mittlerweile zwei Einzelanträge des Kurden negativ beschieden worden.

Der Familie müsse "ein Aufenthaltsstatus zugebilligt werden", fordert Hubert Kniesburges von "FiDel" und beruft sich dabei auf eine angebliche Empfehlung des Auswärtigen Amtes in Bonn, nach der Abschiebungen von Kurden aufgrund des laufenden Prozzesses gegen den Kurden-Führer Öcalan zur Zeit ausgesetzt sein sollen. Die Behörde erarbeite gegenwärtig einen neuen Lagebericht über die Türkei.

"Eine solche pauschale Aussage zu Kurden kenne ich nicht", sagt Annette Irmer, Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld (ZAB). Ebenso Tewes: "Ein derartiges Schreiben ist uns nicht bekannt - und wir haben nachgefragt." Die ZAB hat zuletzt in Amtshilfe für die Paderborner Ausländerbehörde nach wie vor Kurden in die Türkei abgeschoben.