Berliner Morgenpost 31.5.99

Kein Verhör in Israel
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Wachmänner ein

Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen zwei israelische Sicherheitsbeamte ein, die am 17. Februar beim Sturm der PKK auf das Generalkonsulat vier Angreifer erschossen hatten. Die Ermittler hegen Zweifel an den Aussagen der Wachmänner, wollen aber auf deren weitere Vernehmung verzichten. Das geht aus einem vertraulichen Schreiben der Berliner Justizverwaltung vom 25. Mai an das Bundesjustizministerium hervor. Darin bitten die Berliner das Bundesjustizministerium, das Auswärtige Amt von dieser neuen Lage zu unterrichten. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse Agentur (dpa) vor. Daraus geht auch hervor, daß die Staatsanwaltschaft bei Bekanntwerden der Einstellung des Verfahrens mit Ausschreitungen der PKK rechnet. Die Agentur zitierte am Sonntag Auszüge:

«Es sei daher nicht beabsichtigt, an die beiden israelischen Sicherheitskonsuln erneut im Sinne eines Vernehmungsversuchs heranzutreten. Die Angaben des Sicherheitsbeamten Nr. 1 könnten angesichts der sonstigen Beweismittel in weiten Teilen weder verifiziert noch widerlegt werden, da eindeutige sonstige Beweismittel bislang nicht vorhanden seien», schreibt die Justiz, nachdem alle Polizisten vernommen worden seien und die kurdischen Demonstranten fast durchweg die Auskunft verweigert hätten.

«Nicht überzeugend seien (. . .) die Angaben des Sicherheitsbeamten Nr. 2 zur Schußabgabe auf die Personen auf der Außentreppe bzw. im Windfang des Konsulatsgebäudes. (. . .) Auch hinsichtlich der Schußabgabe innerhalb des Generalkonsulates vom Sicherheitsbeamten Nr. 2 ließe sich seine Schilderung nicht mit objektivierbaren Beweismitteln in Einklang bringen. Während dieser angebe, er habe auf einen mit erhobener Eisenstange in der Hand die Treppe hinunterstürmenden Kurden geschossen, konnte bei den getöteten und verletzten Personen niemand festgestellt werden, der eine diesem Tathergang entsprechende Verletzung erlitten hat».

«In diesem Verfahrensstand sind die vorhandenen Beweismittel nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ausgeschöpft. (. . .) Weiteren Ermittlungen steht der konsularische Status der Sicherheitsbeamten entgegen», heißt es in weiter. Dieser Schutz könne allein durch Verzicht Israels darauf aufgehoben werden. «Bei dieser Sachlage hat die Staatsanwaltschaft daher mitgeteilt, daß sie beabsichtigt, das Verfahren alsbald ohne erneute Befragung der Sicherheitsbeamten und ohne Vornahme einer rechtlichen Bewertung unter Hinweis auf das vorliegende Verfahrenshindernis einzustellen.»

Laut dpa wurde die Berliner Polizei vom Bundeskriminalamt und nicht auf der Senatsschiene darüber informiert. dpa