Ibrahim Bingöl soll in den Folterstaat Türkei ausgeliefert werden

Ibrahim Bingöl wurde in Belgien aufgrund eines Auslieferungsersuchen der Türkei am 29. März festgenommen. Er hatte im Oktober 1998 in Belgien einen Asylantrag gestellt und wurde noch vor der Entscheidung dieses Antrags in Auslieferungshaft genommen. Dieses Vorgehen und die Tatsache, daß er nicht sofort bei Einreise nach Belgien festgenommen wurde, läßt auf eine Zusammenarbeit Belgiens mit der Türkei schließen.  Ibrahim Bingöl war einer der Mitgründer und Herausgeber der Zeitschrift Devrimci Gençlik (Revolutionäre Jugend) sowie lange Jahre ein aktives Mitglied der Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) in der Türkei. In seinem Kampf gegen die terroristische Staatsordnung der Türkei und die Unterdrückung der Völker war er oft festgenommen und der Folter ausgesetzt worden. In der Zeit nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 wurde verletzt festgenommen und trotz der Verletzungen 75 Tage lang gefoltert worden.  Am 11. April 1990 wurde er zu einer Gefängnisstrafe von 22 Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Schon einen Monat später am 9. Mai wurde er allerdings wieder freigelassen. Im Februar 1991 wurde erneut in Ankara festgenommen. Gegen Ibrahim Bingöl, der wieder schwer gefoltert worden war, wurde vor dem Staatssicherheitsgericht in Ankara der Prozeß eröffnet. Die Anklage fordert in diesem Verfahren die Todesstrafe. Während des Prozesses konnte Ibrahim Bingöl aus dem Gefängnis fliehen. Er war einer aus der Führung der Devrimci Sol, denen in der Türkei die Flucht aus den Gefängnis gelungen ist.
Die Festnahme in Belgien während eines laufenden Asylverfahrens verstößt gegen die Menschenrechte, internationales Recht und auch gegen die belgischen Gesetze. Wir protestieren gegen die Festnahme von Ibrahim Bingöl und fordern seine sofortige Freilassung.  Ibrahim Bingöl befindet sich in der paradoxen Situation, daß ein Land in dem er um Schutz vor politischer Verfolgung ersucht hat, ihn in die Hände seiner Jäger ausliefern. Eine Entscheidung des belgischen Gerichts wird schon Anfang Mai erwartet.

Keine Zusammenarbeit mit dem Folterstaat Türkei und keine Abschiebungen in dieses Land, in dem Verschwindenlassen und politische Morde an der Tagesordnung sind.
Wir appellieren an das Belgische Königreich nicht mit dem Folterstaat Türkei zu kooperieren.
Keine Auslieferung in ein Land in dem Folter und politischer Mord an der Tagesordnung sind!

Protestfaxe an die belgischen Vertretungen in der BRD:
Botschaft in Berlin:  Fax 030/ 20352200
Botschaft in Bonn:   Fax 0228/220857

Ibrahim Bingöl Solidaritätskomitee