Goslarsche Zeitung Politik 15.4.1999

Bundesregierung sieht keinen Grund für Abschiebestopp für Kurden

Bonn (dpa) - Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für einen Abschiebestopp von in Deutschland lebenden Kurden.
Das geht aus einer Antwort der Regierung von heute auf eine Kleine Anfrage der PDS hervor. Das Asylverfahren sehe eine Vielzahl von Rechtsmöglichkeiten zum Schutz der Asylbewerber vor, hieß es. Auch nach einem abgeschlossenen Verfahren erfolge eine Abschiebung nur dann, wenn entsprechende Vorschriften des Ausländergesetzes dieser nicht entgegenstehen würden. Dies werde in jedem Einzelfall geprüft.
Außerdem müsse ein Abschiebestopp von den Ländern angeordnet und die Zustimmung beim Bundesinnenministerium beantragt werden. Dies sei bisher nicht geschehen, hieß es in der Antwort. Außerdem habe die Türkei bereits 1995 Sicherheitsgarantien für abgeschobene Kurden versprochen. Nach Angaben der Regierung wurden bis März dieses Jahres insgesamt 34 Personen in die Türkei abgeschoben. Es sei kein Fall bekannt geworden, in dem die abgegebenen Garantien nicht eingehalten worden seien.