Rheinpfalz Online Lokales 13.4.1999

Familie Memet K. bleibt bis Gericht entscheidet

ALBERSWEILER: Für Kurden läuft letzte Frist
Falls das Verwaltungsgericht Neustadt negativ über die Widerspruchsklage entscheiden sollte, muß Memet K. und seine Familie Deutschland verlassen, ist die Abschiebung in die Türkei unumgänglich. Die Klage soll noch in dieser Woche durch den Anwalt der in Albersweiler lebenden Familie eingereicht werden.
In der Regel hat dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung für die Ausweisung. Wenn, wie in diesem Fall, die Rechtsmittel ausgeschöpft sind, und nur noch eine letzte Widerspruchsfrist besteht, kann trotzdem abgeschoben werden. Familie K. hätte dann von der Türkei diesen juristischen Schritt anstrengen müssen.
Eigentlich hätte die siebenköpfige Kurdenfamilie am Freitag morgen Deutschland verlassen sollen. Doch beim Eintreffen der Polizei übergoß sich der Vater mit Benzin und drohte, sich selbst anzuzünden. Die Polizei brach daraufhin die Aktion ab.
Gestern trafen sich Landrätin Theresia Riedmaier, der Justiziar der Kreisverwaltung, die Ausländerbehörde, der die Familie betreuende Pfarrer Andreas Gutting, Dekan Burgdörfer, Vertreter des Freundeskreises der Familie und ihr Anwalt, um das weitere Vorgehen im „Konsens“ abzustimmen, so die Landrätin. Sie habe zugesagt, die Abschiebung solange nicht zu vollziehen, bis das Neustadter Gericht eine Entscheidung gefällt habe.  Zwischenzeitlich müsse die Familie aufgeklärt werden, sich nicht allzu viele Hoffnungen zu machen, da die „Chancen auf Bleiberecht gering sind“.
Gleichzeitig „ist es Ziel, die Familie davon zu überzeugen, freiwillig auszureisen“,
umriß Riedmaier die Ergebnisse. (rww)Südwest