Stuttgarter Zeitung 1.4.99

Konsulatsbesetzer: 2 von 32 abgeschoben

Was passiert mit den 32 Kurden, die am 16. Februar das griechische Konsulat in Stuttgart besetzt haben? Wie berichtet, wurden 21 von ihnen im Schnellverfahren verurteilt, zwei mittlerweile abgeschoben. Welche Auswirkungen das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschiebung von PKK-Anhänger auf diese Fälle hat, ist zur Zeit noch nicht abzuschätzen. Das Regierungspräsidium will sich erst äußern, wenn eine schriftliche Fassung des Urteils vorliegt.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, daß PKK-Sympathisanten nicht allein deshalb abgeschoben werden können, weil sie an illegalen Demonstrationen teilgenommen haben. Das gilt jedoch nicht für aktive Funktionäre der verbotenen kurdischen Partei.
Laut Regierungspräsidium liegen bis jetzt nur drei der 21 im Februar gefällten Schnellurteile schriftlich vor. In allen drei Fällen habe die Behörde eine Ausweisungsverfügung erlassen.  So werde mit sämtlichen verurteilten Kurden verfahren.  Allerdings sei damit noch nicht entschieden, ob diese auch abgeschoben werden können.
Unter den 32 Konsulatsbesetzern waren 18 anerkannte Asylanten und ein bereits eingebürgerter Kurde. Außerdem fünf Asylbewerber, deren Verfahren noch läuft, ein Kurde mit Aufenthaltsberechtigung, drei mit anderweitigen Genehmigungen zum Aufenthalt in Deutschland, zwei abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet wären, und zwei weitere, für die Ämter aus anderen Bundesländern zuständig sind.kä