AP Meldung vom 16.03.1999 13:21

Abschiebeschutz für PKK-Terroristen erörtert
Bundesverwaltungsgericht will am 30. März Grundsatzurteile verkünden

Berlin (AP) Der Asyl- und Abschiebeschutz für einen verurteilten PKK-Terroristen hat am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin beschäftigt. Der Kurde, der als hoher Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei 1997 der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden wurde, gibt an, ihm drohe bei Rückkehr in die Türkei politische Verfolgung. Das Urteil soll gemeinsam mit den Entscheidungen in zwei ähnlichen Fällen am 30. März verkündet werden.
Die beiden anderen Fälle waren vergangene Woche behandelt worden. Im Zentrum aller drei Verfahren steht der Abschiebeschutz für politisch Verfolgte nach dem Ausländergesetz, in allen drei Fällen sind PKK-Anhänger betroffen. Die Fälle unterscheiden sich allerdings im Grad der Betätigung für die verbotene Kurdenorganisation. In den letzte Woche verhandelten Fällen ging es um einen Spender für die PKK sowie einen Spendeneintreiber.
Der Kurde in dem am Dienstag verhandelten Fall war hingegen als Gebietsverantwortlicher auch nach Ansicht seines Anwalts «im oberen Drittel» der PKK-Hierarchie angesiedelt. Verurteilt wurde er vom Oberlandesgericht Celle zu einer Zeit, als der Führungszirkel der PKK als terroristische Vereinigung eingestuft wurde. Der seit 1969 in der Bundesrepublik lebende Mann hatte Mitte der 80er Jahre Asyl beantragt, als ihm die Türkei die Staatsbürgerschaft zeitweise aberkannte.
In einem jahrelangen Rechtsstreit entschied aber zuletzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, daß dem Mann kein Asyl zustehe. Unter anderen Gründen nannten die Richter, daß der Bewerber seine politischen Überzeugungen mit terroristischen Mitteln verfolgt habe. Aus dem gleichen Grund verweigerten ihm die Richter Abschiebeschutz nach dem Ausländergesetz, der unabhängig vom Asylrecht zugestanden werden kann. Nach dem Gesetz verwirken aber auch politisch Verfolgte ihren Schutz vor Abschiebung, wenn sie «aus schwerwiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik» darstellen. Auch Verurteilungen zu mehr als drei Jahren Haft können den Abschiebeschutz aushebeln.
Die Richter sprachen in der Verhandlung zahlreiche Rechtsfragen des Einzelfalls an. Sie stellten aber heraus, daß es hauptsächlich um die Grenzen des Schutzes für politische Aktivisten und Straftäter gehe. Richter Friedrich Seebass hatte bereits vergangene Woche klar gesagt, daß nicht jede Unterstützung für die PKK das Recht auf Asyl oder den Abschiebeschutz nichtig mache. Die erwarteten Urteile könnten von Bedeutung für Tausende PKK-Unterstützer und Teilnehmer der gewalttätigen Aktionen der letzten Wochen und Monate sein.