Main Echo 11.3.99

Wegen PKK-Tätigkeit: Haftstrafe für Kurden

Frankfurt. Zu 17 Monaten Haft ohne Bewährung wegen Tätigkeit für die verbotene Kurden-Organisation PKK hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch einen 44 Jahre alten Kurden verurteilt. Nach Feststellung des Gerichts sammelte der 44jährige für die PKK Geldspenden in Wiesbaden, Rüdesheim und Bad Schwalbach und vertrieb Propagandamaterial. Ferner nahm er an einer Funktionärsversammlung der PKK in Gießen teil und beteiligte sich aktiv an einer PKK-Demonstration in Darmstadt.
Weil der 44jährige einschlägig vorbestraft war, entschied das Gericht gegen eine Strafaussetzung zur Bewährung. Der zweitägige Prozeß, das erste Strafverfahren gegen einen Kurden in Frankfurt nach der Verhaftung des Kurden-Führers Abdullah Öcalan, verlief ruhig. Zu den vom Gericht befürchteten Störungen kam es nicht.